AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag HLS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Hochbauamt Karlsruhe, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Frist (Submission)
- 27.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.700.000 €
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Calw, Graf-Zeppelin-Kaserne, (GZK) Liegenschaft Calw, Standortübungsplatz, Rahmenvertrag, Fachplanung für Technische Ausrüstung - HLS, Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI auf Basis einer Rahmenvereinbarung für verschiedene Projekte in der Bundeswehr-Liegenschaft "Graf-Zeppelin-Kaserne" in Calw. Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 Abs 2 HOAI 2021. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die vorgesehene Gesamtlaufzeit von 7 Jahren 1.700.000 € netto Honorar. Dieser Höchstwert soll voraussichtlich mit ca. 20 Einzelaufträgen beauftragt werden. Die anrechenbaren Kosten werden hierbei auf ca. 9.000.000 € netto geschätzt. Der Auftraggeber beabsichtigt den Rahmenvertrag mit zwei Vertragspartnern abzuschließen, die jeweils abwechselnd Einzelaufträge erhalten sollen. Für die Liegenschaft sind insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen des Gebäudebestands, aber auch Neu- und Umbauten zur Deckung zusätzlicher Bedarfe geplant. Weiterhin ist im Rahmen des Bauunterhalts die Gebäudeautomation in der Liegenschaft weiter zu sanieren. Dies erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einem vorgegebenen Fabrikat.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.05.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 7× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.