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Beratungsleistungen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zur Stilllegung des ERA Morsleben
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen
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Beschreibung
Fachlich-redaktionelle Unterstützung bei der Erstellung, der für die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlichen Unterlagen sowie bei der strategischen und psychologischen Vorbereitung und Begleitung der BGE während des Erörterungstermins. Hinweis: Das Vergabeverfahren folgt auf die vorab durchgeführten Markterkundung für Beratungsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Erörterungstermins im kerntechnischen Umfeld.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht werden Beratungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens für die Stilllegung des ERA Morsleben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium „Personal“ 50 %Qualität
Das Zuschlagskriterium berücksichtigt die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiters/in (§ 58 Abs. 2 Satz 2 VgV) und setzt sich aus der erreichten Punktzahl der jeweiligen Unterkriterien: • Personal 2.1 Berufserfahrung (Dauer) & fachliche Ausbildung • Personal 2.2 Spezifische Mitarbeiter-Referenzen & Methodenkompetenz (Leistung) • Personal 2.3 Präsentation des Konzeptes mit Vorstellung durch den/die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/in zusammen. Hintergrund der Gewichtung ist, dass die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben neben der Qualität der eingereichten Unterlagen, von der Beratung/ Unterstützung der BGE im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren abhängt. Damit einhergehend von der fachlichen Expertise und der psychologischen Kompetenz des/der eingesetzten Mitarbeiters/in. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 30 v.H. Preis 50 v.H. Personal 20 v.H. Konzept Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_Personal+ P_Konzept Details siehe Unterlage: 4__EMOVGV3T-26-02-SL_Zuschlagskriterien
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Zuschlagskriteriums „Preis“ 30 %Preis
Das Zuschlagskriteriums „Preis“ geht mit maximal 30 Punkten in die Gesamtbewertung ein. Für die preisliche Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 30 Punkten festgelegt. 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 1,8-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 30 v.H. Preis 50 v.H. Personal 20 v.H. Konzept Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_Personal+ P_Konzept Details siehe Unterlage: 4__EMOVGV3T-26-02-SL_Zuschlagskriterien
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Zuschlagskriteriums „Konzept“ 20 %Qualität
Das Zuschlagskriteriums „Konzept“ geht mit maximal 20 Punkten in die Gesamtbewertung ein. Vom Bieter ist ein Konzept zu übergeben. Darin ist nachvollziehbar darzustellen, wie der Bieter beabsichtigt die Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung umzusetzen, d.h. es beschreibt das methodische Vorgehen zur Unterstützung der BGE im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren. Es wird erwartet, dass die wesentlichen Problemstellungen erkannt werden (u.a. Aufwände und Vorgehensweisen bei einem Erörterungstermin im Präsenzformat oder als Onlinekonsultation) und vom Bieter im Hinblick darauf in seinem Konzept Umsetzungsstrategien und Lösungsmöglichkeiten genannt werden, die eine bestmöglichen Abarbeitung der Gesamtaufgabe plausibel erscheinen lassen. Der Bieter hat darauf zu achten, eindeutige Formulierungen zu verwenden. Unklarheiten gehen zu Lasten der Konzeptbewertung. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 30 v.H. Preis 50 v.H. Personal 20 v.H. Konzept Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_Personal+ P_Konzept Details siehe Unterlage: 4__EMOVGV3T-26-02-SL_Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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