AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 15:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d65bd624-8929-44ed-a9da-d7de7b775efa/

On-Demand-Ridepooling-System

Notice-ID: d65bd624-8929-44ed-a9da-d7de7b775efa · Procedure-ID: 68e81e9b-37db-4233-8d8e-fdcbc7b2fdcd

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum
Veröffentlicht
13.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

On-Demand-Verkehre verkehren ohne festen Fahrplan. Es gibt keine Linienwegbindung. Die Fahrten werden nur nach Bedarf mit Kleinbussen oder PKW`s durchgeführt. Der Zu- und Ausstieg erfolgt größtenteils an virtuellen Haltestellen. Alle Verbindungen in dem festgelegten Bedienungsgebiet zwischen Breckerfeld und Gevelsberg werden über eine speziell entwickelte Software während der Bedienungszeiten über eine Plattform vermittelt. Zusätzlich ist auch eine telefonische Buchung möglich. Es kommt der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zur Anwendung.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.08.2024
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Tepass Mobility GmbH + Co. KG
Vertragsabschluss
10.07.2024
Zuschlagsentscheidung
08.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).