AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 05:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d66f88d4-ce84-432b-bea2-bf2a78a8df52/

Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteverleih

Notice-ID: d66f88d4-ce84-432b-bea2-bf2a78a8df52 · Procedure-ID: df3a0aa5-7dc2-451c-a09e-c42c0f817698

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter
Veröffentlicht
17.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90721000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
59.736 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das BfS/KEMF plant ab 2026 die Fortsetzung des Verleihs von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter 10 Geräte für den Hoch- und 8 Geräte für den Niederfrequenzbereich zur Verfügung. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre ab 2026. Nach bisherigen Erfahrungen ist pro Monat mit 20 - 50 Anfragen über das Kontaktformular sowie mit 10 - 20 durchgeführten Verleihvorgängen zu rechnen. Alle Informationen für die Entleihenden werden auf der Internetseite des BfS zur Verfügung gestellt (https://www.bfs.de/messgeraeteverleih).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.02.2026
Ende
16.02.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Way2Buy GmbH
Vertragsabschluss
17.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).