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Rahmenliefervereinbarung von Arzneimittel und apothekenüblichen Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über einen Zeitraum von 48 Monaten
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300 · Aachen · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Rahmenliefervereinbarung von Arzneimittel und apothekenüblichen Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über einen Zeitraum von 48 Monaten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Rahmenlieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren.
- Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Der Erfüllungsort ist Aachen.
Es handelt sich um eine Rahmenliefervereinbarung für Arzneimittel und apothekenübliche Waren für den Rettungsdienst der Stadt Aachen über 48 Monate.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend; auf Anforderung des Auftraggebers, muss eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einreichung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 ApoG (Kopie ausreichend; auf Anforderung des Auftraggebers, muss eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angebotsschreiben (aus den Vergabeunterlagen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formular "Nachweisliste Bieter"
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellung von Arzneimitteln (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einreichung des Nachweis der arzneimittelgesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bei der Herstellung von Arzneimitteln
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzliste - VgV Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen)) Es sind Referenzen zur Belieferung vorzulegen, welche mindestens eines Rettungsdienstes einer Größenordnung der Stadt Aachen mit 260.000 zu vorsorgenden Einwohnern entspricht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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