AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/d6845f7f-a5b2-495b-aa63-224ca99a6680) · Abgerufen am 15.09.2026 20:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d6845f7f-a5b2-495b-aa63-224ca99a6680/

RE:START KAMPSTR. - Generalplanung Neugestaltung der Kampstraße, des Umfeldes der Reinoldikirche und der Straßen Petergasse und Lühringhof

Notice-ID: d6845f7f-a5b2-495b-aa63-224ca99a6680 · Procedure-ID: 0874575c-9980-4c16-8e7b-bb524e488883

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
11.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
3.612.915 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zu vergeben sind Planungsleistungen als Generalplanung insbesondere der Leistungsbilder Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung, die auf eine bauliche Umsetzung zielen. Baumaßnahmen, die Teil des Projekts sind, werden nicht gleichzeitig, sondern terminlich zueinander (bezogen auf Titel 1, 2 und 3, jedoch auch innerhalb der Titel in Form von Bauabschnitten) versetzt realisiert. Die Laufzeit der Bauvorhaben ist mindestens bis Ende 2031 geplant.

Vertragslaufzeit

Periode
71 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BOGL
Vertragsabschluss
04.09.2026
Zuschlagsentscheidung
06.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).