AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bestattungsdienst
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Vaihingen an der Enz, Vaihingen an der Enz
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- Frist (Submission)
- 14.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98370000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Bestattungsdienst in Form von Öffnen und Schließen aller Grabstätten, Ordnungsdienst, Umbettungen, Ausgrabungen, Tieferlegung undTrägerdienste auf dem Friedhof Vaihingen an der Enz mit seinen Stadtteilfriedhöfen
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Stadtteilfriedhöfe Vaihingen, Kleinglattbach und Roßwag
- Erfüllungsort
- Vaihingen an der Enz - Vaihingen
Los 2 — Stadtteilfriedhöfe Enzweihingen, Riet und Aurich
- Erfüllungsort
- Vaihingen an der Enz - Enzweihingen
Los 3 — Stadtteilfriedhöfe Ensingen, Horrheim und Gündelbach
- Erfüllungsort
- Vaihingen an der Enz - Ensingen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.03.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 33 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).