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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023
Autobahn GmbH des Bundes - NL West · Montabaur · Berlin
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Beschreibung
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es wird ein nicht-exklusiver Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben 100 %Qualität
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Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben 0 %Kosten
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Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben 100 %Qualität
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Preis 0 %
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Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben. 100 %Qualität
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Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben. 0 %Kosten
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert. (2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert. (3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen. (4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt. (5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: (1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden: • Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr • Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich: Leistungsbereiche 1-3: Unabhängig, für welche und wie viele Leistungsbereiche die Zulassung beantragt wird, sind Eigenerklärungen über die Ausführung von insgesamt mindestens 3 Referenzaufträgen erforderlich. Die Referenzen müssen die ordnungsgemäße Ausführung von Hauptprüfungen gemäß DIN 1076 von Brückenbauwerken mit Überbauten mindestens einmal in Spannbeton, einmal in Stahlbeton und einmal in Stahl zum Gegenstand haben. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Eigenerklärungen ist zwingend das über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3 zur Verfügung gestellte Zulassungsformular zu verwenden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: (1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Anerkennungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird. Leistungsbereich 01: Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 1 Person, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden. Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe- Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle. Hinweis: Für die Bauwerksprüfung von Stahlbrücken ist zur Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes ein(e) zertifizierte(r) Schweißfachingenieur*in hinzuzuziehen. Für eine Zulassung ist der Nachweis über das Verfügen über einen zertifizierte/n Schweißfachingenieur*in noch nicht erforderlich. Leistungsbereich 02: Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 1 Person, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden. Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe- Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle. Leistungsbereich 03: Eigenerklärung und Nachweis über die Zertifizierung gem. VFIB für mindestens 1 Person, die im Auftragsfall die Bauwerksprüfungen durchführen werden. Der Nachweis erfolgt per VFIB-Zertifikat - Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Fortbildung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Qualifikationsnachweis über einen Lehrgang für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 / RSA 21. Eigenerklärung und Nachweis über mindestens 1 Verantwortlichen für Erste-Hilfe-Maßnahmen während der Bauwerksprüfung. Der Nachweis erfolgt per Teilnahmebescheinigung einer Erste-Hilfe- Ausbildung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfenden einer für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die VBG ermächtigten Stelle. Hinweis: Für die Bauwerksprüfung von Stahlbrücken ist zur Beurteilung der statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerkes ein(e) zertifizierte(r) Schweißfachingenieur*in hinzuzuziehen. Für eine Zulassung ist der Nachweis über das Verfügen über einen zertifizierte/n Schweißfachingenieur*in noch nicht erforderlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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6 Veröffentlichungen
- 18.07.2025 Auch in TED EU publiziert
- 31.03.2025 Auch in TED EU publiziert
- 27.09.2024 Auch in TED EU publiziert
- Frist 31.12.2026 26.09.2024: Verlängerungsoption 1 - bis zum 31.12.2025
- Frist 31.12.2026 17.07.2025 Aufgrund von Anpassungen werden die Vergabeunterlagen auf V4 geändert. In Version 4 sind folgende Dokumente / Inhalte angepasst und mit dem Datum vom 17.07.2025 versehen: -Zulassungsformular_OHV_v1.9_NL West, Bauwerksprüfun-gen_V4_17072025: -Seite 10; Anpassung der Referenzanforderungen; es sind keine Referenzen von zwei verschiedenen Auf-traggebern mehr erforderlich 26.09.2024: Verlängerungsoption 1 - bis zum 31.12.2025 Änderung der Vergabeunterlagen auf Version 3 Aufgrund von Anpassungen werden die Vergabeunterlagen auf V3.0 geändert. In Version 3 sind folgende Dokumente / Inhalte an-gepasst und mit dem Datum vom 27.03.2025 versehen: -Zulassungsformular_OHV_v1.9_NL West, Bauwerksprü-fungen_00-23-3045_27032025: Seite 6 - 9; Anpassungen der Mindestanforderun-gen; Herabsetzung von drei auf 1 VFIB-Zertifikat; Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 wird nicht mehr zwingend für eine Zulassung benötigt aktuell
- Frist 31.12.2026 26.09.2024: Verlängerungsoption 1 - bis zum 31.12.2025 Änderung der Vergabeunterlagen auf Version 3 Aufgrund von Anpassungen werden die Vergabeunterlagen auf V3.0 geändert. In Version 3 sind folgende Dokumente / Inhalte an-gepasst und mit dem Datum vom 27.03.2025 versehen: -Zulassungsformular_OHV_v1.9_NL West, Bauwerksprü-fungen_00-23-3045_27032025: Seite 6 - 9; Anpassungen der Mindestanforderun-gen; Herabsetzung von drei auf 1 VFIB-Zertifikat; Zertifikat Internationaler Schweißfachingenieur (SFI) DVS-IIW/EWF1170 wird nicht mehr zwingend für eine Zulassung benötigt
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht
2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 183 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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