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Neutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Brunnentechnik)
Stadt Emden · Emden · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Brunnentechnik)🏆 Wassertechnik Rostock GmbH & Co. KG · Rostock
- Wassertechnik Rostock GmbH & Co. KG · Rostock
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Fachplanung der technischen Ausrüstung für Brunnentechnik und Wasserspiele im Stadtgarten Emden.
- Es sind Leistungen für einen denkmalgeschützten Bestandsbrunnen und ein neu zu planendes Wasserspiel zu erbringen.
- Die Planung erfolgt nach § 56 HOAI.
- Die Ausschreibung ist eine nicht offene, EU-weite Vergabe nach Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im nördlichen Teil des Stadtgartens befindet sich ein denkmalgeschützter Bestandsbrunnen. Zudem soll ein weiteres Wasserspiel im südlichen Bereich des Stadtgartens hergestellt werden. Für den Bestandsbrunnen ist die Technik zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Für das zusätzlich geplante Wasserspiel muss die Technik neu geplant werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 56 HOAI) zur Planung eines Wasserspiels und der Überarbeitung der Technik eines denkmalgeschützten Bestandsbrunnen im Stadtgarten (2. Bauabschnitt).
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotsendsumme 50 %Preis
50% Angebotsendsumme (Honorar)
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Referenzprojekte 50 %Qualität
25% Referenzprojekt-Nr.: 1 gemäß Referenzdatenblatt (siehe Vordruck) 25% Referenzprojekt-Nr.: 2 gemäß Referenzdatenblatt (siehe Vordruck) Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftragnehmer Wassertechnik Rostock GmbH & Co. KGZuschlagswert 69.900 €1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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