AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 06:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d6d0ec77-4b99-4e69-9951-7b12d83a96be/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Büromöbeln inklusive Zubehör

Notice-ID: d6d0ec77-4b99-4e69-9951-7b12d83a96be · Procedure-ID: 8582ec04-a708-4977-813c-208bf75c8269

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BVC Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
Veröffentlicht
29.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
13.327.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Büromöbeln an alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburg Port Authority, die Friedhöfe Hamburg sowie die - Staats- u. Universitätsbibliothek Hamburg und Hochschulen.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
29.02.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
Assmann Büromöbel GmbH & Co. KG · fm Büromöbel GmbH · Georg H. Knickmann e. K. · Henry Fölschow GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
13.04.2026
Zuschlagsentscheidung
25.03.2026
Angebotsspanne
1.081.448 – 1.634.702 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).