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Rahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.🏆 Brandt GmbH · Bonn
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Brandt GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung und Lieferung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission an zwei Standorten in Bonn (Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn) und in Berlin Kreuzberg (Hasenheide 54, 10967 Berlin). Regelmäßig werden in der DUK Publikationen unterschiedlicher Art und Güte erstellt. Es ist dabei nicht vorhersehbar, welche Art von Produkten vorrangig angefordert werden wird. Die Angaben zu den einzelnen regelmäßigen Produkten in der Leistungsbeschreibung sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Das einschlägige Preisblatt in Anhang 03 ist auszufüllen. Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 50 Punkte erzielt werden. Bei der Ermittlung des Gesamtwertungspreises werden die im Preisblatt (Anhang 03) ggfs. angegebenen Gewichtungen berücksichtigt. Der niedrigste auskömmliche Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl, d.h. 50 Punkte. Die diesem Preis nachfolgenden (d.h. höheren) Preise erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Preis) Punkte. Beispiel (Preise fiktiv!): Bieter 1 bietet einen (auskömmlichen) Gesamtpreis von 1.000,00 EUR an. Es wird unterstellt, dass Bieter 1 das günstigste Preisangebot abgegeben hat. Bieter 1 erhält somit die vollen 50 Preispunkte. Bieter 2 bietet 1.235,00 EUR. Die Differenz beträgt in diesem Fall 23,5 %. Damit erhält dieser Bieter 76,5 % entsprechend 38,25 gerundet 38 Preispunkte (Preispunktzahl Bieter 2 = 50 Preispunkte x (1-((Angebotspreis Bieter 2 - niedrigster Angebotspreis) /niedrigster Angebotspreis))). Bei einem negativen Ergebnis ist die Punktzahl stets 0.
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Nachhaltigkeit nach WichtigkeitQualität
Für die Nachhaltigkeit der Rahmenvereinbarung wird an die CO²-Emissionen einer fiktiven Warenlieferung "Jahrbuch" von 800 kg Frachtgewicht zu dem Standort in Bonn mit Format A4, ca. 500 g pro Exemplar und 1.600er Auflage angeknüpft. Grundlage der Berechnung ist CarbonCare Methodik für die Umsetzung von ISO 14083:2023. Hierfür sind Angaben der Bieter über die eingesetzten Transportmittel und die jeweils zu überbrückende (Teil-)Strecke mit dem entsprechenden Transportmittel in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen erforderlich. Aus der Multiplikation der zu überbrückenden (Teil-)Strecke und der jeweiligen Emissionsintensität des eingesetzten Transportmittels wird nach den Vorgaben der ISO 14083:2023 ein Emissionswert für entsprechende Teilstrecke ermittelt. Die so ermittelten Emissionswerte werden zu einem Gesamtemissionswert summiert, der neben den betrieblichen Emissionen (vergleichbar mit TTW: Tank-to-Wheel) auch die Emissionen der Energiebereitstellung (vergleichbar mit WTT: Well-to-Tank), sowie Emissionen bei Umschlagsaktivitäten berücksichtigt. Der Bieter mit dem geringsten Emissionswert erhält die volle Punktzahl von 50 Punkten. Die diesem Wert nachfolgenden (d.h. höheren) Emissionswerte erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Emissionswert) Punkte nach der folgenden Formel: Leistungspunktzahl = Emissionswert des Angebots/ niedrigster Emmissionswert*50
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mit-teilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalenderta-ge nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brandt GmbH1 Veröffentlichung
- 20.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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