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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.

Deutsche UNESCO-Kommission e.V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
    🏆 Brandt GmbH · Bonn
Auftragnehmer
  • Brandt GmbH · Bonn
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 10.01.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Brandt GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

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Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung und Lieferung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission an zwei Standorten in Bonn (Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn) und in Berlin Kreuzberg (Hasenheide 54, 10967 Berlin). Regelmäßig werden in der DUK Publikationen unterschiedlicher Art und Güte erstellt. Es ist dabei nicht vorhersehbar, welche Art von Produkten vorrangig angefordert werden wird. Die Angaben zu den einzelnen regelmäßigen Produkten in der Leistungsbeschreibung sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
  • Preis nach Wichtigkeit

    Das einschlägige Preisblatt in Anhang 03 ist auszufüllen. Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 50 Punkte erzielt werden. Bei der Ermittlung des Gesamtwertungspreises werden die im Preisblatt (Anhang 03) ggfs. angegebenen Gewichtungen berücksichtigt. Der niedrigste auskömmliche Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl, d.h. 50 Punkte. Die diesem Preis nachfolgenden (d.h. höheren) Preise erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Preis) Punkte. Beispiel (Preise fiktiv!): Bieter 1 bietet einen (auskömmlichen) Gesamtpreis von 1.000,00 EUR an. Es wird unterstellt, dass Bieter 1 das günstigste Preisangebot abgegeben hat. Bieter 1 erhält somit die vollen 50 Preispunkte. Bieter 2 bietet 1.235,00 EUR. Die Differenz beträgt in diesem Fall 23,5 %. Damit erhält dieser Bieter 76,5 % entsprechend 38,25 gerundet 38 Preispunkte (Preispunktzahl Bieter 2 = 50 Preispunkte x (1-((Angebotspreis Bieter 2 - niedrigster Angebotspreis) /niedrigster Angebotspreis))). Bei einem negativen Ergebnis ist die Punktzahl stets 0.

  • Nachhaltigkeit nach Wichtigkeit
    Qualität

    Für die Nachhaltigkeit der Rahmenvereinbarung wird an die CO²-Emissionen einer fiktiven Warenlieferung "Jahrbuch" von 800 kg Frachtgewicht zu dem Standort in Bonn mit Format A4, ca. 500 g pro Exemplar und 1.600er Auflage angeknüpft. Grundlage der Berechnung ist CarbonCare Methodik für die Umsetzung von ISO 14083:2023. Hierfür sind Angaben der Bieter über die eingesetzten Transportmittel und die jeweils zu überbrückende (Teil-)Strecke mit dem entsprechenden Transportmittel in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen erforderlich. Aus der Multiplikation der zu überbrückenden (Teil-)Strecke und der jeweiligen Emissionsintensität des eingesetzten Transportmittels wird nach den Vorgaben der ISO 14083:2023 ein Emissionswert für entsprechende Teilstrecke ermittelt. Die so ermittelten Emissionswerte werden zu einem Gesamtemissionswert summiert, der neben den betrieblichen Emissionen (vergleichbar mit TTW: Tank-to-Wheel) auch die Emissionen der Energiebereitstellung (vergleichbar mit WTT: Well-to-Tank), sowie Emissionen bei Umschlagsaktivitäten berücksichtigt. Der Bieter mit dem geringsten Emissionswert erhält die volle Punktzahl von 50 Punkten. Die diesem Wert nachfolgenden (d.h. höheren) Emissionswerte erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Emissionswert) Punkte nach der folgenden Formel: Leistungspunktzahl = Emissionswert des Angebots/ niedrigster Emmissionswert*50

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mit-teilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalenderta-ge nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Brandt GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 20.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 218.854 €
Median 589.551 €
Oberes Quartil 1.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer DUK_43_23
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 20.01.2025
CPV-Codes (3) 79800000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79810000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
22900000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
(Was ist das?)
Angebote 7
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,2) (?)
Laufzeit 4 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Brandt GmbH · Bonn

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Brandt GmbH
Vertrag 10.01.2025

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 77.975 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.866 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: