AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E94728427) · Abgerufen am 15.09.2026 01:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d6e54669-c448-41d0-9b22-02bbc295c6aa/

Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für die Gesamtsanierung der Dr.-Friedrich-Chrysander-Schule in 19260 Vellahn

Notice-ID: d6e54669-c448-41d0-9b22-02bbc295c6aa · Procedure-ID: f3662038-79eb-4f29-8025-46fa16f3972b

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Zarrentin, Zarrentin am Schaalsee
Veröffentlicht
07.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Leistungen als Generalplaner - Objektplanung (Bestandsgebäude) - Freianlagenplanung (Eingangssituation, Schulhof) - Tragwerksplanung (ergänzende Berechnung Bestand soweit notwendig, bauliche Erweiterungen) - Technische Ausrüstung Gebäude (Bestandsgebäude) - Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik) - Brandschutzkonzept - Bauüberwachung und Dokumentation - Mitwirkung bei der Vorbereitung, Abrechnung, und Verwendungsnachweisung von Förderanträgen / Fördermitteln - Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für die ZBau-Prüfung - Einrichten und Unterhalten eines Planservers (Planfred o. ä.)

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).