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Lizenzierung, Weiterentwicklung und technischer Betrieb eines Kampagnenplanungstools
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Lizenzierung, Weiterentwicklung und der technische Betrieb eines Kampagnenplanungstools für alle AOK-Landesgesellschaften und den AOK-Bundesverband, das die gemeinsamen Prozesse erleichtert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kampagnenplanungstool als SaaS-Lösung für Mehrorganisationen-Umgebung (AOK-Bundesverband + alle Landesgesellschaften) mit Lizenzierung, Weiterentwicklung und technischem Betrieb.
- Geschätzter Auftragswert 1.002.000 EUR im offenen Verfahren mit Standard-Bekanntmachung.
- CPV 72000000 (IT-Dienstleistungen) erfordert Nachweise für Softwareentwicklung, Cloud-Betrieb, Skalierbarkeit und Sicherheit im Gesundheitswesen.
- Bieter sollten Referenzen für vergleichbare Multi-Mandanten-Systeme und Erfahrung mit Körperschaften des öffentlichen Rechts vorweisen.
- Angebotserstellung sollte Architektur, Betriebsmodell, SLAs, Datenschutz (DSGVO, Gesundheitsdaten) und Migrationskonzept detailliert abdecken.
Gegenstand ist Lizenzierung, Weiterentwicklung und technischer Betrieb eines Kampagnenplanungstools für alle AOK-Landesgesellschaften und den AOK-Bundesverband mit geschätztem Wert von ca. 1 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept/ Lösung zur Aufgabenstellung + Usability 60 %Qualität
Die Qualität wird anhand der schriftlichen Konzepte mit den Lösungen der Kreativaufgaben bewertet und wie folgt gewichtet: 25% erste Teilaufgabe, 65% zweite Teilaufgabe. Wertungsrelevant ist ebenfalls die Usability des Tools, die mit 10% in die Wertung einfließt. . Es können je Qualitätskriterium (Konzept 1, Konzept 2, Usability) maximal jeweils 10 Punkte erreicht werden, die nach folgender Formel gewichtet werden: Erreichte Punktzahl = (erreichte Punkte Konzept 1*0,25)+(erreichte Punkte Konzept 2*0,65)+(erreichte Punkte Usability*0,1) . Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Punktzahl des Bestangebotes mit der höchsten tatsächlich erreichten Punktzahl (in der Qualität) ins Verhältnis gesetzt: Erreichte Gesamtpunktzahl (Qualität) = (eigene Punktzahl) / (höchste erreichte Punktzahl (Qualität))*10 . Hinweis: Eine Bewertung mit 0 Punkten in mind. einem der (Unter-)Kriterien führt zum Ausschluss des Angebots.
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Angebotspreis 40 %Preis
Die einzelnen bewertungsrelevanten Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgewandelt, wobei der Bieter mit dem jeweils geringsten Preis 10 Punkte (Höchstpunktzahl) erhält: Erreichte Punktzahl (Preis) = (niedrigster Angebotspreis) / (eigener Angebotspreis). . Für die Berechnung einer Gesamtpunktzahl werden die einzelnen erreichten Punktzahlen nach folgender Gewichtung addiert: - Punkt 1 des Preisblattes (Implementierung) 25% - Punkt 2 des Preisblattes (Tagessatz) 15% - Punkt 3 des Preisblattes (Lizenzen) 55% - Punkt 4 des Preisblattes (Schulungen) 5% . Erreichte Gesamtpunktzahl (Preis) = (Punkt 1 des Preisblattes*0,25) + (Punkt 2 des Preisblattes*0,15) + (Punkt 3 des Preisblattes*0,55) + Punkt 4 des Preisblattes*0,05)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe von mindestens einer Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass die folgenden Leistungen im Referenzprojekt erbracht wurden, wobei die Leistungen auch durch mehrere Referenzen erbracht worden sein können. D.h. die nachfolgenden Punkte können durch eine Referenz, die alle Punkte abdeckt oder aber auch durch mehrere Referenzen, von denen jede Referenz mindestens einen der folgenden Punkte abdeckt, abgedeckt werden: - Durchführung der Anforderungsaufnahme für Prozesse im Kampagnenplanungstool mit multiplen Stakeholdern, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. - Durchführung eines gesamthaften Implementierungsprojektes eines Kampagnenplanungstools, das ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad (mit multiplen Stakeholdern) vergleichbar ist.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Auftragnehmer stellt für das Implementierungsprojekt ein festes Projekt-Kernteam zur Verfügung (vgl. Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 02). Durch dieses sind die nachfolgend unter den Qualifikationen 1-3 beschriebenen fachlichen und methodischen Anforderungen abzudecken. Der Mitarbeiter mit Erfahrung in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstool (Ziffer 1) ist vom Bieter bereits mit Angebotsabgabe namentlich zu benennen. Für diesen sind die einschlägigen Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen vollständig darzustellen. Hinsichtlich der weiteren unter Ziffer 2 und 3 genannten Kernteam-Rollen erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass die geforderten Kompetenzen grundsätzlich abgedeckt werden können und die entsprechenden personellen Ressourcen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen, ohne dass diese Personen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe namentlich benannt werden müssen. Spätestens mit Beginn des Implementierungsprojektes ist das Kernteam vollständig zu benennen. . 1) Mitarbeiter Implementierungsprojekt: Mindestens ein Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstools mit vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Komplexität wie das ausgeschriebene Projekt und mit - fachlichem Know-How zu Kampagnen und Kampagnenplanungsprozessen. - Erfahrung in der Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdergruppen - Erfahrung in der Durchführung der Anforderungsworkshops - Erfahrung in der Aggregation von Anforderungen und der Abstimmung dieser in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Stakeholdern - Erfahrung in der Umsetzung der erhobenen Anforderungen - Erfahrung in der Vorstellung dieser Umsetzung, Feedbackeinholung und ggf. Nachbesserungen - Sicheres Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift . 2) Key Account/Projektmanager: Ein Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Key-Account Betreuung/ Projekt Management in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstools mit vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Komplexität wie das ausgeschriebene Projekt - Laufende Kundenbetreuung/zentrale Ansprechperson für alle Belange des Auftraggebers - z.B. Vertrags und Beziehungsmanagement, Status und Fortschrittsberichte, Reviews zur Nutzung und Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Projektmanagement. - Sicheres Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift . 3) Mitarbeiter Datenschutz: Ein Mitarbeiter mit mindestens 3 Jahren Erfahrung im Datenschutz sowie sicherem Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.002.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 07.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.983 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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