Offenes Verfahren Gesundheitswesen & Medizintechnik Frist verlängert
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Open-House-Rabattverträge 2025-04

Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg

Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email

Branche „Gesundheitswesen & Medizintechnik" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.04.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Abweichend davon endet der Vertrag zudem bereits automatisch zum nächstmöglichen übernächsten Monatsletzten, nachdem der Versorgungsmangel für Arzneimittel des verfahrensgegenständlichen Loses von der zuständigen Behörde für beendet erklärt wird. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen, die nicht auf der Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V von Arzneimitteln, die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Ausschreibung von Rabattverträgen für Arzneimittel durch Krankenkassen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.

Pharmazeutische Unternehmer können jederzeit beitreten, um Verträge über bestimmte Wirkstoffe abzuschließen. Es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität, mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten ab 01.04.2025.

Weitere Eignungskriterien: Teilnahmeberechtigt sind Anbieter von Arzneimitteln, die nicht auf der Liste für Kinderarzneimittel stehen oder deren zukünftige Aufnahme glaubhaft gemacht wird.

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Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Es sind ausschließlich Auftraggeber aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt.

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 289 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 162.291.032 €
Oberes Quartil 162.291.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 31.03.2027 (noch 325 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 18.03.2025
  2. Angebotsfrist 31.03.2027
  3. Wertung ca. 01.04.2027
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 31.03.2025

    Ø 13 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 607 vergleichbaren Vergaben in Gesundheitswesen & Medizintechnik. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Techniker Krankenkasse
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 18.03.2025
CPV-Code 33600000
Medizintechnik (Was ist das?)
Laufzeit 01.04.2025 – 31.03.2027
Bindefrist (?) 24 Monate

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.7

Historischer Durchschnitt aus 601.390 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.715 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Techniker Krankenkasse. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG), Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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