AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YRRYTBMSFLBY/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 00:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d71f9750-445a-4230-851f-a802ff50c24f/

Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag

Notice-ID: d71f9750-445a-4230-851f-a802ff50c24f · Procedure-ID: d33bbc68-02d0-48fb-bde0-c224ca915a2d

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
15.05.2025
Frist (Submission)
18.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98370000 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Soziales & Pflege
Rahmen-Höchstwert
607.420 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei "Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen" handelt es sich um "Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste" (Dienstleistung des Bestattungswesens - CPV 98370000-7, Bestattungsdienste 98371000-4), die nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) zu vergeben sind.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).