AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E41529913) · Abgerufen am 03.11.2026 23:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7289eee-b548-4f94-9e1d-69b3f4e9bc41/

CCCXXXIII-12-2025-BM-An der Wiese-Kellertrennwände Einbau von Kellertrennwände in 55129 Mainz

Notice-ID: d7289eee-b548-4f94-9e1d-69b3f4e9bc41 · Procedure-ID: 328a872f-c9da-41e6-9828-0cf29a5931a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Wohnbau Mainz GmbH, Mainz
Veröffentlicht
31.10.2026
Frist (Submission)
03.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421141 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Wohnbau Mainz GmbH realisiert in Mainz Ebersheim 8 Gebäude mit 73 Wohnungen, Tiefgarage und Nachbarschaftscafé auf dem Gelände eines ehemaligen Regenrückhaltebeckens. Das tiefe Baufeld grenzt an ein Wohngebiet und ist zweiseitig von Feld umschlossen. Es kann von einer Seite über die Straße An der Wiese angedient werden. Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um Angebot für das Gewerk Kellertrennwände gebeten. Auszuführende Arbeiten: Ca. 250 m Kellertrennwände Ca. 120 Türen Einzureichen sind das Leistungsverzeichnis mit Preisen, die GAEB-Datei und die ausgefüllten Formblätter. Ausführungsbeginn: 15.02.2027 Ausführungsende: 15.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).