S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Bf FWH, Schallsan. Siegbrücke, Gleis FHW-Menden, Hp Vilich, StrÜ A59, EÜ Hammstr., EÜ Burgpark, StrÜ Schultheißstr., KRBW SSB, StrÜ B56, EÜ Gerhardstr., Signalbr. u. -fundamente, Kabelverlegen, Pumpen, Anlagen für Stadtbahn (Vilich), Küdinghov. Straße
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Rahmen des S-Bahn-Projekts S13, Los 5.001, Phase 1.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.733 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
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57 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 496: Im Zuge der Arbeiten im Bereich der A59 wird im Rahmen der Planung die Sondierung der Bewehrungsführung im Bestandsbauwerk erforderlich. Folgende Leistungen werden dazu erforderlich: - Durchführung von Sondierung der Bewehrungsführung und der Spannglieder - Entnahme von Betonproben des Bestandsbauwerk Alle Planungs und Bauleistungen im Bereich der A59 sind durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Sondierung der Bewehrungsführung müssen im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die betreffenden Leistungen getrennt auszuführen bzw. gesondert an einen anderen AN zu vergeben.//
- 19.01.2026 479 - Die Bestandsplanung Los 15 (SÜ A59) muss auf Forderung der AdB nochmals angepasst werden. Im Wesentlichen handelt es sich um den Austausch der Planspiegel sowie die Transformierung der Koordinaten inklusive der Einarbeitung in die Pläne. Die nachträglichen Forderungen der AdB sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Anderungen waren im Vorfeld nicht zu Die Erstellung der Bestandsplanung ist grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die erforderliche Anpassung der Bestandsplanung muss im Zuge der übrigen Bestandsplanung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 26.11.2025 Die Planung und Herstellung des Kreuzungsbauwerkes Stadtbahnlinie 66 muss abweichend vom ursprünglichen Entwurf mit längsgetrennten Überbauten, mit Ausbildung des Überbaus als Walzträger-in-Beton (WiB-Träger) und mit zurückversetzten Widerlagern erfolgen. Der Verbau am Widerlager Ost wurde in diesem Zusammenhang für die weiteren Arbeiten als rückverankerter Trägerbohlverbau erstellt. Nach Abschluss der Arbeiten muss der betreffende Verbau nunmehr rückgebaut werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand des vertraglichen Leistungsumfangs. Alle Bau- und Planungsleistungen für das Kreuzungsbauwerk sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Der erforderliche Rückbau des Verbaus muss im Zuge der übrigen Bauausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die zusätzlichen Rückbauleistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 06.11.2025 464 - Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah vor, das Kreuzungsbauwerk als zwei-feldriges vorgespanntes Plattentragwerk mit aufgesetzten Bahnsteigen auszuführen. Aufgrund des statischen Systems und der Geometrie des Bauwerks konnte der erforderliche Schienenspannungsnachweis, auf den im Rahmen des Entwurfs zunächst verzichtet wurde, nicht erbracht werden. Der vorgesehene Entwurf kann daher nicht umgesetzt werden. Es wurden zunächst Varianten- und Machbarkeitsuntersuchungen als Grundlage der weiteren Planung erstellt. Im Zuge dieser Untersuchungen und Planung wird die planerische Berücksichtigung sowie bauliche Ausführung der von den Stadtwerken Bonn geforderten 3 T renner (Mast M020, M031 und M034) in der Fahrleitung der Stadtbahnlinie 66 im Bereich des Kreuzungsbauwerks Vilich erforderlich. Alle Planungsleistungen einschl. Fortschreibung des Entwurfs für das neue KRBW sind durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die im Zuge der Planungsüberarbeitung erforderlichen zusätzlichen T renner in der Fahrleitung der Stadtbahn getrennt auszuführen, da die betreffenden planerischen und baulichen Leistung in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen für das Bauwerk erbracht werden müssen.
- 27.10.2025 MKA 579 Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah vor, das Kreuzungsbauwerk als zwei-feldriges vorgespanntes Plattentragwerk mit aufgesetzten Bahnsteigen auszuführen. Aufgrund des statischen Systems und der Geometrie des Bauwerks konnte der erforderliche Schienenspannungsnachweis, auf den im Rahmen des Entwurfs zunächst verzichtet wurde, nicht erbracht werden. Der vorgesehene Entwurf kann daher nicht umgesetzt werden. Es wurden zunächst Varianten- und Machbarkeitsuntersuchungen als Grundlage der weiteren Planung erstellt. Im Zuge dieser Untersuchungen und Planung müssen die Pfeiler in Achse 20 ebenfalls geändert werden. Die betreffende Pfeilerachse muss von ursprünglich mehreren Einzelpfeilern auf eine Pfeilerscheibe geändert werden. Weiter ergibt sich die Notwendigkeit zur Anordnung von zwei Festlagern in der Pfeilerachse, woraus eine orthogonale Anordnung der Lager zum Überbau resultierte. Dies macht es notwendig, die Pfeilerscheibe als zwei getrennte Mittelpfeiler mit Hammerkopf auszubilden. Alle Planungsleistungen einschl. Fortschreibung des Entwurfs für das neue KRBW sind durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die im Zuge der Planungsüberarbeitung erforderlichen Änderungen der Pfeiler in Achse 20 getrennt auszuführen, da die betreffenden Leistung in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen für das Bauwerk erbracht werden müssen.
- 22.09.2025 469 - Im Zuge der Aushubarbeiten für die Querung km 3,6 (Westnetz) ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-O* zu entsorgen (HW394). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Anderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.08.2025 474) Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten der Auffahrtsrampe an der EÜ „Vilicher Bach“ ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbau-stoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-F3 zu entsorgen (HW399). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben 475) Im Zuge der Aushubarbeiten für die Arbeitsebenen N9-2+N9-4 im PFA 3 ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-0* zu entsorgen (HW408). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben 467) Im Zuge der Aushubarbeiten /Wiederherstellung für den Vilicher Bach ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-0* zu entsorgen (HW396). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben
- 22.08.2025 Ursprünglich war vorgesehen, dass der Überbau der SÜ Schultheisstraße mit Hilfe eines Traggerüsts über der Strecke 2324 hergestellt wird und in seine später Lage nach Außerbetriebnahme der Strecke 2324 abgesenkt wird. Bei der Herstellung des Traggerüsts sollte die Strecke 2324 bereits abgesenkt worden sein, sodass ein Absenken des Überbaus um 1,25 m geplant war. Da jedoch Sperrpausen abgesagt wurden, konnte die Absenkung der Strecke 2324 nicht erfolgen. Aufgrund dessen musste der Überbau in einer höheren Lage als ursprünglich vorgesehen hergestellt werden und die spätere Absenkung des Überbaus dementsprechend auf ca. 2,5 m erhöht werden. Zusätzlich musste der Zwischenzustand vor dem Absenken länger als angedacht beibehalten werden, da das Absenken des Überbaus erst nach Außerbetriebnahme der Strecke 2324 erfolgen konnte. Aufgrund der höheren Lage des Traggerüsts sind nun zusätzliche Führungsträger als temporäre Festhaltekonstruktion notwendig. Die Absage der Sperrpausen und die damit verbundenen Änderungen im Bauablauf bzw. Zusatzleistungen waren im Vorfeld nicht erkennbar. Die Planungs- und Bauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es werden lediglich zusätzliche Führungsträger aufgrund der geänderten Überhöhung erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht.
- 21.08.2025 472 - Der AN Los 5.001 ist mit der Ausführung des Mittelbahnsteigs im Hp Bonn-Vilch beauftragt. Im zugehörigen Leistungsverzeichnis fehlen jedoch die Positionen für die erforderlichen Kabeltiefbauleistungen. Dies betrifft beispielsweise Positionen für die herzustellenden Kabelschächte sowie für die Kabelschutzrohrtrasse inkl. aller dazugehörigen Anschlüsse und sonstigen zugehörigen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Hp BN-Vilich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die erforderlichen Kabeltiefbauleistungen müssen im Zuge der übrigen Ausführungsplanung bzw. Bauausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 21.07.2025 MKA 539 Im Zuge der Ausführung der neuen EÜ „Vilicher Bach“ werden zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte: - Zusätzliche Maßnahmen zum Gewässerschutz - Gleislagemessungen für Durchpressung Stahlrohrquerung - Kampfmittelerkundung für Stahlrohrquerung - Tiefe der Absenkbrunnen 12 statt 10 m Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ "Vilicher Bach" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die erforderlichen geänderten und zusätzlichen Leistungen müssen im Zuge der übrigen Bauausführung erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 581 Die ursprüngliche Entwurfsplanung sah vor, die Entwässerung des linken Streckengleises der Strecke 2695 per Tiefenentwässerung am Fuße des Bahnsteigfundaments sicherzustellen. Eine Anordnung von Schächten ist aufgrund der direkten Nähe zum Gleis allerdings nicht möglich, so dass die Inspizierung und Spülung der Leitungen nicht gewährleistet werden kann. Um die regelkonforme Gleisentwässerung sicherzustellen, müssen die anfallenden Wassermengen aus mehreren Sammelleitungen durch das Fertigteilfundament geführt und an die Hauptsammelleitung angeschlossen werden. Hierfür werden folgende Leistungen erforderlich: - Zusätzliche Planungsleistungen für die Umplanung - Kernbohrungen DN 200 für die Sammelleitungen - Lieferung und Einbau von Edelstahllochblechen - Lieferung und Einbau der Sammelleitungen einschl. aller Formteile Alle Bau- und Planungsleistungen für den Hp BN-Vilich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die geänderte Ausführung der Tiefenentwässerung muss im Zuge der übrigen Ausführungsplanung bzw. Bauausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die geänderten und zusätzlichen Leistungen in Planung und Ausführung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 587 Zwischen der SSW der Stadt Sankt Augustin und der SSW 33 ist bei km 4,368 eine Lücke vorhanden, die ein unerlaubtes Betreten der Bahnanlage möglich macht. Um dies zu vermeiden, wird die Absperrung des Bereiches zwischen den beiden Schallschutzwänden mit einem zusätzlichen Stabgitterzaun erforderlich. Alle Arbeiten im betreffenden Bereich der Schallschutzwand sind durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzliche Absperrung des Bereiches zwischen den beiden Schallschutzwänden mit einem Stabgitterzaun muss im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, die betreffenden Leistungen getrennt auszuführen bzw. gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.06.2025 Während der Arbeiten am Widerlager West des Kreuzungsbauwerks wird der Baustellenverkehr über eine Behelfsüberfahrt der Linie 66+67 Gleis in Richtung Siegburg-Bonn geführt. Um die Sicherheit der Baustellenüberfahrt zu gewährleisten ist diese mit einem Höhenbegrenzer ausgestattet. Dieser Höhenbegrenzer ist verrottet und muss erneuert werden. Im Hinblick auf die vorhandenen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb muss die Instandsetzung unverzüglich erfolgen. Der AN Los 5.00.1 ist bereits im Rahmen der übrigen Arbeiten vor Ort und kann die betreffenden Instandsetzungsarbeiten unverzüglich ausführen. Es kommt somit zu keinen unnötigen Verzögerungen zur Behebung der betreffenden Gefahrenstellen.
- 26.05.2025 454- Im Zuge der Sperrpause(n) im Juni 2024 wurden diverse zusätzliche und/oder geänderte Leistungen im Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten für die SSW30 erforderlich: Rückbau/Ausbau Altkabel im Bereich der Bohrpfahlköpfe 44-87 Zusätzliche Sicherung neuer OLA-Masten N2-5, N2-3, N2-1 und N 1-39 Rückbau Spannbetonpfosten / Herstellen prov. Pfosten für GÜ-Anlage Schutz der prov. Kabeltrasse entlang der Louis-Mannstaedt-Straße Alle Bau- und Planungsleistungen für das Bauwerk "SSW30" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen müssen im Zuge der übrigen Tiefbauarbeiten im Bereich der SSW 30 erfolgen und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.05.2025 465 - Die ursprüngliche Entwurfsplanung für die Leitungstrasse im Uberbau sieht insgesamt 8 Leerrohre mit einer Nennweite von DN 100 vor. Nach Abstimmung mit den Leitungsträgern sind gemäß freigegebener Ausführungsplanung hingegen tatsächlich 6 Leerrohre DN 125 sowie 2 Leerrohre DN 100 vorzusehen. Die Vergrößerung der Rohrdurchmesser erfordert zudem eine 2-lagige Anordnung der Leerrohre. Alle Bau- und Planungsleistungen für die SÜ SHS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die geänderte Leerrohrtrasse muss im Zuge der übrigen Ausführungsplanung bzw. Bauausführung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen in Planung und Ausführung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 06.05.2025 Der AN ist beauftragt mit der Überarbeitung der Entwurfsplanung 50Hz für das Bauwerk "KRBW" im Punkt Beleuchtung. Tatsächlich wird die Erstellung einer vollständigen Ausführungsplanung 50Hz für den Teilbereich "Stadtbahn" erforderlich. Die betreffende Ausführungsplanung soll durch den AN LLos 5.001 erbracht werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für das Kreuzungsbauwerk "KRWB" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies betrifft auch die Überarbeitung der Beleuchtungsplanung. Der erforderliche vollständige Erstellung der Ausführungsplanung 50Hz muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese zusätzliche Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 06.05.2025 445: Im Zusammenhang mit der SÜ „Schultheißstraße“ ist es zu Änderungen im Bauablauf aufgrund entfallener Sperrpausen gekommen. Als Ergebnis der bundesweiten Baubetriebsplanung der DB Netz AG konnten für den Zeitraum 04/2022 bis 12/2023 entgegen dem Vertragsbauzeitenplan keine Sperrpausen für den Baubereich Nord der Maßnahme S13 vorgesehen werden. Dies hat zur Folge, dass die Arbeiten für das zu diesem Zeitpunkt im Bau befindliche Bauwerk SÜ "Schultheißstraße" eingestellt werden mussten. Die Wiederaufnahme der Arbeiten ist für November 2024 vorgesehen. Der Änderung der Baubetriebsplanung und die damit verbundene Streichung von ursprünglich geplanten Sperrpausen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Alle Arbeiten im Bereich der SÜ "Schultheißstraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändern sich lediglich die verfügbaren Sperrpausen und damit die Ausführungszeiten. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. / 461: Im Zuge der Aushubarbeiten am Bauwerk "KRBW“ ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-0* zu entsorgen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 28.04.2025 MKA 455) Während des Neubaus des Kreuzungsbauwerks wird der Verkehr über eine benachbarte Behelfsbrücke geführt. Es wird jetzt die Instandsetzung der Absturzsicherung an der Behelfsbrücke erforderlich. Neben der Neigung der Absturzsicherung ins Lichtraumprofil haben sich Halbrundhölzer gelöst, die eine neue Befestigung erfordern. Im Hinblick auf die vorhandenen Gefahren (Neigung ins Lichtraumprofil und gelöste Hölzer) muss die Instandsetzung unverzüglich erfolgen. Der AN Los 5.00.1 ist bereits im Rahmen der übrigen Arbeiten vor Ort und kann die betreffenden Instandsetzungsarbeiten unverzüglich aus-führen. Es kommt somit zu keinen unnötigen Verzögerungen zur Behebung der betreffenden Gefahrenstellen
- 28.04.2025 Im Zuge der Planung und Ausführung der Hebeanlage an der EÜ GER werden auf Verlangen der Stadt Bonn zusätzliche Leistungen für Anpassungen an der betreffenden Hebeanlage erforderlich: - Berücksichtigung eines 50-jährigen Regenereignisses und damit verbunden Änderung der Pumpenanlage - Ausführung von zusätzlichen Rückschlagklappen - Zusätzliche Be- und Entlüftung des Pumpenschachtes - allgemein Berücksichtigung der ZTV der Stadt Bonn Die betreffenden Forderungen der Stadt Bonn sowie die damit zusammenhängenden Änderungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Planung und Ausführung der Hebeanlage der EÜ GER sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Auf Verlangen der Stadt Bonn werden Anpassungen an die Vorgaben der Stadt Bonn erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht. Die betreffenden Änderungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Planungs-und Bauleistungen erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben
- 23.04.2025 MKA 457) Für Arbeiten am Großfundament und der SSW30 muss das Gleis 44 in Friedrich-Wilhelms-Hütte ausgebaut werden. Ebenso müssen die Gleise der EÜ "Vilicher Bach" für die provisorische Verrohrung des Wasserlaufs ausgebaut werden. Um die Triebstromrückführung während der Arbeiten an der SSW30 und der EÜ Vilicher Bach sicherzustellen, müssen temporäre Längserden verlegt werden. Die Arbeiten in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Verlegung der temporären Längserden muss hierbei im Zuge der übrigen Bauarbeiten erfolgen und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben MKA 459-573) Das ESTW Troisdorf soll durch eine neue Technik (SIMIS D) ersetzt werden. Für die neue Stellwerkstechnik ist zusätzlicher Kabeltiefbau notwendig, u.a. eine zusätzliche Kabelquerung bei km 3,230. Die betreffende Erneuerung der Stellwerkstechnik sowie die damit zusammenhängende zusätzliche Querung waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Der Kabeltiefbau im betreffenden Bereich ist grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Durch die Erneuerung der Stellwerkstechnik wird eine zusätzliche Gleisquerung erforderlich. Weitere Änderungen erfolgen nicht MKA 460-573) Während der Sperrpausen im März 2022 mussten Zuführungen der Mannstaedt-Werke gewährleistet werden. Hierfür mussten die Arbeiten unterbrochen werden und den Zu- und Abführungen sowie der Rangiertätigkeiten der Mannstaedtwerke Vorrang gewährt werden. Es kommt zu Stillstandszeiten im Bauablauf. Die für die jeweiligen Arbeiten im Baubereich erforderliche Logistik ist grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Berücksichtigung von zusätzlichen Fahrten zur Anbindung der Mannstaedt-Werke kann hierbei zwingend nur im Rahmen der übrigen Arbeiten bzw. Logistik erfolgen und kann technisch hiervon nicht getrennt werden
- 19.03.2025 MKA 549 Neben Gleis 43, kurz vor dem Ausfahrsignal N43, war ein Loch entstanden, welches im Februar 2024 mit Flüssigboden verfüllt wurde. Um den Bereich abschließend zu sichern und die Lagestabilität des Gleises wieder herzustellen, wurde vom Anlagenverantwortlichen gefordert, die betreffende Stelle im Oberbau zu öffnen, die PSS neu zu verdichten sowie neuen Grund- und Gleisschotter einzubauen. Die betreffende Notmaßnahme sowie die zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Gleislage waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Umbau und Modernisierung der Haltepunkte Friedrich-Wilhelms-Hütte und Menden) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die Arbeiten zur Verfüllung des Lochs sowie zur Sicherung der Gleislage müssen zusätzliche ausgeführt werden.
- 13.02.2025 AO 24-0026 Es wird der Transport von 23 Kabeltrommeln vom ICE-Werk in Köln-Nippes nach Troisdorf als zusätzliche Leistung erforderlich. Der AN Los 5.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandkosten fortgesetzt werden. AO_24-0027 Im Bereich HP Menden wird bei ca. km 85,4 eine zusätzliche Gleisquerung zur Anbindung des OSE-Schalthauses erforderlich. Diese Querung soll vom Streckenschacht bis zum Betonschalthaus ausgeführt werden. Dazu ist ein neuer Streckenschacht der Größe 5 erforderlich, der die Verlegung von vier Rohren mit einem Durchmesser von DN 110 bis zur Anbindung an den Einführungsschacht des BSH ermöglicht. Zusätzlich sollen vier DN 110 Rohre geliefert, eingebaut und verlegt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Rohre unterhalb des Streckentrogs der Größe 1 zum Stellwerk Menden verlegt werden. Der AN Los 5.001 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes.
- 04.02.2025 435: Durch die Entgleisung eines GAF wurden 15 Betonschwellen beschädigt. Die Schwellen müssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sperrpause ausgetauscht werden. Die Entgleisung bzw. der erforderliche Schwellentausch waren im Vorfeld nicht zu Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die beschädigten Schwellen sind auszutauschen. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen, die durch den AN Los 5.001 im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden müssen.
- 03.02.2025 435: Durch die Entgleisung eines GAF wurden 15 Betonschwellen beschädigt. Die Schwellen müssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sperrpause ausgetauscht werden. Die Entgleisung bzw. der erforderliche Schwellentausch waren im Vorfeld nicht zu. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die beschädigten Schwellen sind auszutauschen. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen, die durch den AN Los 5.001 im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden müssen.
- 28.01.2025 MKA 513 Für sämtliche Stützwände sind Erdungsanschlüsse in den Sockelelementen ausgeschrieben. Ausgenommen hiervon ist die Stützwand SSW 34. Gemäß der freigegebenen Ausführungsplanung sind entsprechende Erdungsanschlüsse zusätzlich auch im Betonsockel an der Stützwand SSW 34 vorzusehen. Weiter beinhaltet die freigegebene Ausführungsplanung der Vorsatzschalen an den Stützwänden „Mirz“ sowie „Vilich Ost 1“ und „Vilich Ost 2“ ebenfalls Erdungsmaßnahmen. Diese Erdung der Vorsatzschalen war ursprünglich nicht vorgesehen und ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Bau der Schallschutz- sowie Stützwände sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies betrifft auch die erforderlichen Leistungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erdung. Der zusätzlichen Erdungsmaßnahmen im Bereich der SSW34 sowie der Vorsatzschalen müssen im Zuge der übrigen Planungs- und Bauarbeiten in diesem Bereich erfolgen und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese zusätzliche Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 545 Im Zusammenhang mit der Herstellung der Bohrpfähle der SSW30 wird es erforderlich, drei Holzkonstruktionen/-rampen der provisorischen Kabeltrasse zurückzubauen und diese nach Fertigstellung der Bohrpfahlarbeiten wieder neu zu errichten (2 am Willy-Brandt-Ring und 1 an der Moselstr.). Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "SSW 30" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Gründungs- und Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Demontage und Remontage der prov. Kabeltrasse müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 556 Im Zuge der Abnahme und Inbetriebnahme der Weiche 357 wurde festgestellt, dass zur Gewährleistung der Lagesicherheit des Weichenantriebes und -gestänges ein zusätzlicher Schotterfang erforderlich ist. Der betreffende Schotterfang ist nicht Bestandteil des Vertrags-LV. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "Weiche 357" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Der zusätzliche Schotterfang muss in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. AO 24-0021 Es wird die Verlegung eines zusätzlichen Stahlschutzrohr DN 1.000 in offener Bauweise unter den beiden Streckengleisen der Strecke 2324 in km 91,800 (Lage vor dem BÜ Küdinghovener Straße) und dem zukünftigen neuen 3. Gleis der Strecke 2695 (S13) erforderlich. Es sind die erforderlichen Erd- und Oberbauarbeiten, das Einbringen der Medienrohre in das Schutzrohr sowie die zugehörige Ausführungsplanung zu erbringen. Zusätzlich ist im Bereich der Burggrafenstraße ein Provisorium zu errichten, um den Zugang zum Haus Nr. 62 während der Arbeiten stets sicherzustellen. Der AN Los 5.001 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes.
- 26.01.2025 MKA 535 Im Zuge der Erdarbeiten in den Bereichen Streckenbau PFA1 und PFA2, SSW34 sowie SÜ A59 fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material den Materialklasse BM-0 (HW288), BM-F1 (HW289+290) sowie BM-F3 (HW291) zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 567 Ab 2026 müssen im Baubereich Los 5.001 parallel Arbeiten für die Generalsanierung des Korridors Troisdorf- Koblenz-Wiesbaden stattfinden. Für diese parallele Maßnahme werden zusätzliche Logistikfahrten notwendig. Fa. DigiBau wurde mit der Koordination der betreffenden parallelen Arbeiten beauftragt. Außerdem wurde die Fa. DigiBau beauftragt, ab sofort den Ablauf der Arbeiten bis zur Inbetriebnahme der S13 bis Bonn-Beuel bis Ende 2026 baubetrieblich zu begleiten und zu überwachen. Zur Logistikabwicklung im Baugleis werden von der Logistikzentrale DigiBau digitale Fahrwege für die jeweiligen Touren erstellt. Die Vorgehensweise ist vom AN Los 5.001 zu unterstützen und zu beachten. Die parallele Generalsanierung des Korridors Troisdorf- Koblenz-Wiesbaden sowie die in diesem Zusammenhang zusätzlichen Aufwendungen für die geänderte Logistik waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die für die jeweiligen Arbeiten im Baubereich erforderliche Logistik ist grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändern sich lediglich die zusätzlichen Vorgaben durch Einsatz der DigiBau, die im Zuge der Logistikfahrten zu beachten sind. Ggf. erforderliche zusätzliche Logistikleistungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 425- Im Zusammenhang mit dem ESTW-A Bonn-Beuel werden zusätzliche Kabeltiefbauleistungen in den Planfeststellungsabschnitten 1-3 erforderlich. Die betreffenden zusätzlichen Leistungen ergeben sich aus der Fortschreibung der LST-Ausführungsplanung. Es handelt sich um folgende Leistungen: - Liefern und Verlegen von Kabelkanälen - Liefern und Einbauen von Pfosten und Fundamenten - Verlegung beigestellter Kabel - Rückbau alter Signale und Kabelsysteme Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. der Kabeltiefbauleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden zusätzlichen Leistungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.01.2025 LÄ208 Im Rahmen der Ausführungsplanung haben sich Fragestellungen ergeben, die eine Anpassung bzw. Überarbeitung der Entwurfsplanung zur Folge haben: - Kollision Verbau und Widerlager aufgrund einer bestehenden Gasleitung - Berücksichtigung von Scheinfugen im Widerlager Ost - Anpassung der Vorsatzschale und der Pfahlkopfbalken - Anpassung der Unterbauten Achse 20 Es werden zur Klärung zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für das Bauwerk SÜ SSB sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Der erforderliche Anpassung bzw. Überarbeitung der Entwurfsplanung muss im Zuge der übrigen Planungsleistungen für das Bauwerk SÜ SSB erfolgen und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese zusätzliche Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.11.2024 MKA 562 Im Zuge der Aushubarbeiten am Bauwerk "KRBW“ ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-0 zu entsorgen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.11.2024 MKA 555 Im Zuge der Abbrucharbeiten des Bestandsbauwerkes EÜ Vilicher Bach wird die Entsorgung von Beton erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 01 01 und RC-1 zu entsorgen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA 557 Im Zuge der Abbrucharbeiten des Bestandsbauwerkes EÜ Vilicher Bach wird die Entsorgung von Ziegelschutt erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 01 07 und RC-2 zu entsorgen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 11.11.2024 MKA 508 Die Rettungstreppe und der dazugehörige Rettungsweg bei Km 7,650 verläuft durch das in diesem Bereich vorhandene Naturschutzhabitat. Um die Kollision des Rettungsweges mit dem Habitat zu vermeiden muss die Rettungstreppe inkl. Zuwegung um ca. 25m nach Süden verschoben und der Rettungsweg um das Habitat herumgeführt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfast auch den erforderlichen Rettungsweg. Die erforderliche Änderung des Rettungsweges muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 532 Die Entwurfsplanung und Ausschreibung für die SÜ Schultheißstraße sah lediglich einen Berührschutz auf dem Brückenbauwerk vor. Die Treppenanlage zum Bahnsteig sollte lediglich mit einem Geländer ausgestattet werden. Nach Prüfung der Sicherheitsabstände zur OLA wurde festgestellt, dass abweichend von der ursprünglichen Planung doch ein Berührungsschutz auf der Treppe erforderlich wird. Es wird deshalb ergänzend zum Berührschutz auf dem Bauwerk SÜ SHS ein zusätzlicher Berührschutz am oberen Podest der Bahnsteigtreppe erforderlich. Dieser Berührschutz muss auf der Ostseite zudem bis zum unteren Podest fortgeführt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich EÜ "Schultheißstraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies betrifft auch den erforderlichen Berührungsschutz. Der zusätzliche Berührschutz auf der Treppenanlage muss in Zusammenhang mit der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 551 Es sind Erdarbeiten im Bereich der SSW 30 für die Herstellung der Bohrpfahlgründungen in der Nähe von sechs OLA-Masten (N2-7, Bz1-7, N2-9, N2-11, N2-13 und N2-15) durchzuführen. Um die Standsicherheit der in diesem Bereich befindlichen OLA-Maste während der Freilegearbeiten für die Herstellung der Bohrpfahlköpfe sicherzustellen, werden zusätzliche Mastsicherungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "SSW 30" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Gründungs- und Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Sicherung der OLA-Maste müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 561 Der Mittelbahnsteig im Hp Vilich muss gegenüber der ursprünglichen Planung um 30m auf dann insgesamt 175m Baulänge verlängert werden. Die Verlängerung soll in südlicher Richtung erfolgen. Es werden für die erforderliche Verlängerung zusätzliche Planung- und Bauleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Hp Vilich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies betrifft auch die Arbeiten am Mittelbahnsteig. Der erforderliche Verlängerung um 30m muss im Zuge der übrigen Planungs- und Bauarbeiten in diesem Bereich erfolgen und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese zusätzliche Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. AO 24-002 Im Bereich des Haltepunkt Vilichs sind umfangreiche Schnittstellenprüfungen erforderlich. Weiter müssen aufgrund der Betroffenheiten von Dritten umfangreiche Abstimmungen geführt werden. Aufgrund der Komplexität in diesem Bereich und zur Vereinfachung der Kollisionsprüfungen soll die Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "HP Vilich" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die zugehörigen Planungen für Gleisbau und Tiefbau. Die zusätzlichen Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell muss in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.10.2024 424 (MKA 536) - Die lichte Schachtbreite des Aufzugsschachtes war im ursprünglichen Enwurf sowie der Ausschreibung mit 2,45 m angegeben. Unter Berücksichtigung der erforderlichen lichten Schachtmaße der aktuellen Rahmenvertragspartner für die Aufzugsanlagen werden hingegen lichte Schachtabmessungen von 2,50 m x 2,70 m erforderlich. Die Planung muss entsprechend überarbeitet werden. Diese Änderung war im Vorfeld niciht zu erkennen. Die Änderung der lichten Schachtbreite führt zu einer Überarbeitung der Schal- und Bewehrungspläne für den Aufzug sowie für die angrenzenden Bauteile. Die Ausführung der Leistung (Neubau eines Aufzugsschachtes) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die planerischen Anpassungen zur Umsetzung der erforderlichen lichten Schachtabmessungen werden erforderlich. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen für die erforderliche Überarbeitung der bereits erstellten Planunterlagen. 439 (MKA 559) - Im Zuge der Aushubarbeiten am Bauwerk EÜ „Vilicher Bach“ ist die Entsorgung von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung erforderlich. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material nach AVV 17 05 04 und BM-F1 zu entsorgen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 14.10.2024 437 (MKA 553) Im Zuge der Herstellung der EÜ "Vilicher Bach" müssen die Bestandsgleise aus- und wieder eingebaut werden. Bei der IBN wurde festgehalten, dass an ca. 12 Bestandsschwellen das Kleineisen zu vervollständigen bzw. eine Dübelsanierung durchzuführen ist. Die Bestands-schwellen sind allerdings für eine Sanierung nicht mehr geeignet. Es wird deshalb ein Austausch der betroffenen Schwellen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für die EÜ VIB sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies betrifft auch die zugehörigen Oberbauarbeiten. Der erforderliche Schwellentausch muss zur Sicherstellung der Inbetriebnahme im Zuge der übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, diese zusätzliche Leistunge gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 04.10.2024 433 - Aufgrund von abhebenden Lagerkräfte muss die Ausführungs-planung für die SÜ SHS angepasst werden. Als Gegenmaßnahme zur Aufnahme der abhebenden Kräfte soll der Endquerträger dazu um 30 cm erhöht werden. Diese Änderung ist auch aufgrund der geänderten Leerrohrführung notwendig. Die Anpassungen der Leerohrführung ist notwendig, da sich die Durchmesser der Leerrohre verändert haben (vorher 8x DN100, nachher 2x DN100 + 6xDN125) und weiterhin gewährleistet werden muss, dass Bewegungen in Quer- und Längsrichtung möglich sind. Alle Bau- und Planungsleistungen für die SÜ SHS sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Umplanung des Oberbaus aufgrund der geänderten Leerrohrführung sowie zur Kompensation abhebender Lagerkräfte muss im Zuge der übrigen Ausführungsplanung erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Ebenso muss die Ausführung der geänderten Leistung im Rahmen der übrigen Bauleistung erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die zusätzlichen Leistungen in Planung und Ausführung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.09.2024 415 (MKA534) - Im Zuge des Arbeiten an der neuen EÜ Gerhardstraße wird im Bereich "Siebenmorgenweg" ein Oberleitungsmast verlegt. Die geplante Tiefgründung ist aufgrund einer Kollision mit einem städtischen Kanalschacht nicht möglich. Daher wird der Schacht verlegt, was auch eine An-passung des Kanals erfordert. Um die Kanalbauarbeiten durchführen zu können, ist die Vorgabe der Bundesstadt Bonn zu berücksichtigen, wonach die Anfahrbarkeit aller Hausgrundstücke für die Feuerwehr jederzeit gewährleistet werden muss. Es muss dazu die alternative Zufahrt an der Gartenstraße zu ertüchtigt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich EÜ "Gerhardstraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Umverlegung von Schacht und Entwässerungsleitungen muss in Zusammen-hang mit der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Provisorien bzw. Arbeiten zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrten. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 413 (MKA529) - Der Wasserlauf "Vilicher Bach" muss für den Bauzwischenzustand zwischen dem Abbruch der Bestandsbrücke und dem Einschub der neuen EÜ „Vilicher Bach“ zwischenzeitlich mittels einer Verrohrung umgeleitet werden. Für diese bauzeitliche Umleitung des Vilicher Bachs wird eine zusätzliche Durchpressung durch den bestehenden Bahndamm einschl. der erforderlichen Start und Zielgruben erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bauwerk EÜ "Vilicher Bach" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Planung und Ausführung der temporären Verrohrung einschl. der erforderlichen Durchpressung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Errichtung der EÜ "VIB" erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 419 - Für die vorgesehene Schallsanierung an der Siegbrücke soll der aktuelle Zustand der Stahlelemente der Brücke geprüft werden. Auf beiden Seiten des Bestandsbauwerks sind dazu 3 Brückenbalken aus- und nach Aufnahme des Bauwerkszustandes wieder einzubauen. Hierzu sind Gleisarbeiten sowie Schweißarbeiten erforderlich. Diese Leistungen sollen während der Totalsperrung ausgeführt werden. Der AN Los 5.001 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschienen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen einer bestehenden Sperrpause ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. 417 - Für die Be- und Entladung von Transportfahrzeugen wird das Vorhalten und Betreiben eines geeigneten Radladers mit entsprechender Aufnahme für Kabeltrommeln mit einem Trommelgewicht bis zu 4,5 to im Zeitraum 12.06.2024 bis 02.08.2024 in der Objektadresse Sieglarer Straße 14, 53840 Troisdorf erforderlich. Folgende Leistungen müssen erbracht werden: - Kommissionierung von Kabeltrommeln oder sonstigen Stück- oder Schüttgütern - Beladen von LKW mit Kabeltrommeln oder sonstigen Stück- oder Schüttgütern - Entladen von LKW mit Kabeltrommeln oder sonstigen Stück- oder Schüttgütern Der AN Los 5.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. 416 - Der Entwurf der Verbreiterung der SÜ A59 sieht den Erhalt der Mittelkappe auf dem Bestand vor. Gleichzeitig wird jedoch bei der Umsetzung des Entwurfes die bestehende innere Bewehrung der Mittelkappe durchtrennt. Die Mittelkappe des Bestandbauwerkes der A59 muss deshalb saniert werden. Die Sanierung der Mittelkappe muss nach den Vorgaben des bautechnischen Prüfers aus dem 28. Prüfbericht, Prüfanmerkung Nr. 3 durchgeführt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Maßnahme SÜ A59 sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch die erforderlichen Stahlbetonarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Sanierung der MIttelkappe müssen in Zusammenhang mit den übrigen Betonbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.09.2024 412 - 17FEI27329
- 26.08.2024 MKA394- Die Versickerungsmulden VG04-2 und VG04-3 befinden sich innerhalb von Geländemulden und müssen deshalb angepasst werden: - Die Mulden müssen dazu mit einem Sand-Kies-Gemisch aufgefüllt werden, um einen ausreichenden Versickerungsabstand zum Grundwasser zu gewährleisten. - Der geplante Rigolen-/Bodenaustausch muss weiterhin in der erforderlichen Tiefe durchgeführt und an die neue Muldenform angepasst werden. - Die Höhen der Abschlagsleitungen in den Schächten S45, S46 und S47 sind zu überprüfen und ggf. anzupassen, um die Vorflut zu sichern. Darüber hinaus weisen die Mulden VG 04-2 und VG 04-3 gemäß der Planung ein Streckengefälle auf. In diesen Streckengefällen findet lediglich eine reduzierte Versickerung statt und der tiefere Teil der Mulden wird dadurch überlastet. Wenn nach der Anpassung der Mulden (höhere Lage) noch Gefällestrecken vorhanden sind, sind vor Übergang in den horizontalen Verlauf Überlaufschwellen einzubauen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. der Entwässerung sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden Änderungen müssen insbesondere in Zusammehang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA396- ufgrund der Absenkung der Bestandsstrecke (2324) im Bereich der SÜ A59 musste die Entwässerung neu berechnet werden. Dadurch werden Anpassungen erforderlich, die in die Planunterlagen durch das Los 5.001 aufgenommen und nach Freigabe hergestellt werden müssen. Dies betrifft die Anpassung von Muldenbreiten und Einstauhöhen, die Dimensionierung von Rigolen, die Änderung von Böschungsneigungen sowie den Bodenaustausch stauender Schichten. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. der Entwässerung sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden Änderungen müssen insbesondere in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA404- Für Umbauarbeiten im Bereich der Gleise 46+47 in KFWH wird ein Kabelkanal der Größe II benötigt. Der Transport der vorhandenen Kabeltröge von der BE-Fläche B80 zur Baustelle in KFWH soll durch den AN Los 5.001 übernommen werden. Der AN Los 5.001 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Transport- und Ladekapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Hebezeuge sowie Transportfahrzeuge an.Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten in KFWH können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. MKA411- n den Bereichen der Kleintierschutzhabitate im PFA2 sowie PFA3 sind durch den Auftragnehmer mobile Kleintierschutzzäune hergestellt worden. Diese müssen entgegen den vertraglichen Bauumständen im Baufeld verbleiben. Eine Wiederverwendung des Zaun-Materials wie ursprünglich vorgesehen ist dem Auftragnehmer somit nicht mehr möglich. Es entstehen somit Mehraufwendungen für das im Baufeld verbleibende Material. Die Montage der mobilen Kleintierzäune ist bereits durch den AN Los 5.001 erfolgt. Dieses Material soll im Baufeld verbleiben. Es ist somit technisch nicht möglich, diese Leistung (Verbleib Zaun) gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA418- Im Zuge der Ausführung der SSW34 wurde festgestellt, dass die geplante Rettungstreppe im Bereich der StrÜ Mirz an der Leitplanke der Straße endet. Der Verlauf des Rettungsweges muss deshalb angepasst bzw. geändert werden. Folgende Leistungen werden erforderlich: - Auffüllen des Grabens mit durchlässigem Material (KG II). - Anlegen eines Weges parallel zur SSW mit einer trittfesten Randwegmatte - Ausführung einer Treppenanlage mit anliegenden Pflasterpodesten Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Maßnahme SSW34 sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten für die betreffende Rettungstreppe. Die zusätzlichen Leistungen zur Anpassung des Rettungswegs müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 26.08.2024 MKA410- m Zuge der Planprüfung des Planpakets L005.1_SSKFWH_Ibau_01 wurde durch den BVB eine Planänderung im Bereich der EÜ "Moselstraße" gefordert. Danach soll das bestehende Geländer zurückgebaut werden. Außerdem ist eine Randweglösung mit GFK zu erarbeiten und umzusetzen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Ausführung der Leistung (SSW 30 - Rettungsweg EÜ Moselstraße) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die geforderten Änderungen zur Ausführung des Rettungsweges werden erforderlich. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen, die durch den AN Los 5.001 im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden müssen. MKA414- m Zuge der Erdarbeiten für den Streckenbau im PFA 2 fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 388AF). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungs-positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Änderung der Klassifizierung der anfallenden Aushubmengen sowie die in diesem Zusammenhang geänderten Entsorgungswege waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA420- Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme der S13 muss das Stellwerk in Troisdorf für den Bahnhofsteil Friedrich-Wilhelms-Hütte auf Simis D umgestellt werden. Die IBN ist für August 2025 geplant. Für diese vorgezogene Inbetriebnahme ist eine zusätzliche Kabelquerung bei km 2,311 (vor der EÜ Ahrstraße) erforderlich. Die vorgezogene Inbtriebnahme sowie die daraus resultierende zusätzliche Kabelquerung waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlich erforderliche Kabelquerung zur Sicherstellung der vorzeitigen Inbetriebnahme wird erforderlich. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen, die durch den AN Los 5.001 im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden müssen.
- 27.05.2024 Entgegen dem ursprünglichen Terminplan muss die Inbetriebnahme der Aufzüge im Bereich der Haltepunkte "Friedrich-Wilhelms-Hütte" und "Menden" vorgezogen werden. Allerdings wurden die Aufzugsschächte so geplant und ausgeführt, dass der Betrieb der Aufzüge frühestens nach der Erhöhung der Bahnsteige erfolgen kann. Um die Aufzüge vor der Bahnsteigerhöhung betriebsbereit einrichten zu können, sind temporäre Rampen vor den Aufzügen erforderlich. Folgende zusätzliche Leistungen werden erforderlich: - Die Ausführung der Aufzugsrampen im Bereich der Haltepunkte Friedrich-Wilhelms-Hütte und Menden. - Die notwendige Bearbeitung der Planung der 50Hz Anlagen und der Beleuchtung im Bereich der Rampen. Die notwendige vorgezogene Inbetriebnahme der Aufzüge war im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Umbau und Modernisierung der Haltepunkte Friedrich-Wilhelms-Hütte und Menden) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die temporären Rampen zur vorgezogenen Inbetriebnahme der Aufzüge werden erforderlich. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen zur vorgezogenen Inbetriebnahme der Aufzüge.
- 27.05.2024 Die Versickerungsmulden VG04-2 und VG04-3 befinden sich innerhalb von Geländemulden und müssen deshalb angepasst werden: - Die Mulden müssen dazu mit einem Sand-Kies-Gemisch aufgefüllt werden, um einen ausreichenden Versickerungsabstand zum Grundwasser zu gewährleisten. - Der geplante Rigolen-/Bodenaustausch muss weiterhin in der erforderlichen Tiefe durchgeführt und an die neue Muldenform angepasst werden. - Die Höhen der Abschlagsleitungen in den Schächten S45, S46 und S47 sind zu überprüfen und ggf. anzupassen, um die Vorflut zu sichern. Darüber hinaus weisen die Mulden VG 04-2 und VG 04-3 gemäß der Planung ein Streckengefälle auf. In diesen Streckengefällen findet lediglich eine reduzierte Versickerung statt und der tiefere Teil der Mulden wird dadurch überlastet. Wenn nach der Anpassung der Mulden (höhere Lage) noch Gefällestrecken vorhanden sind, sind vor Übergang in den horizontalen Verlauf Überlaufschwellen einzubauen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. der Entwässerung sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden Änderungen müssen insbesondere in Zusammehang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 27.05.2024 Die Rettungstreppe und der dazugehörige Rettungsweg bei Km 7,650 verläuft durch das in diesem Bereich vorhandene Naturschutzhabitat. Um die Kollision des Rettungsweges mit dem Habitat zu vermeiden muss die Rettungstreppe inkl. Zuwegung um ca. 25m nach Süden verschoben und der Rettungsweg um das Habitat herumgeführt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfast auch den erforderlichen Rettungsweg. Die erforderliche Änderung des Rettungsweges muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. aktuell
- 27.05.2024 Der bauzeitliche OLA-Mast Bz2-2 muss zurückgebaut werden, um das Baufeld für die Ausführung des Gartenwegs im Bereich der SSW34 freizumachen. Der Rückbau des OLA-Mastes wird durch Los 10.001 durchgeführt. Im Anschluss daran muss das Fundament abgebrochen und entsorgt werden. Nach der aktuellen Abstimmung wird der OLA-Mast in den TSP-Blöcken im Februar 2024 zurückgebaut. Alle Bau- und Planungsleistungen zum Neubau der SSW34 sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzliche Leistung zum Abbruch des Mastfundamentes muss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sperrpausen in Zusammehang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 24.05.2024 Neben der neuen EÜ "Gerhardstraße" muss ein Oberleitungsmast an einen neuen Standort verlegt werden. Die geplante Tiefgründung kollidiert hierbei mit einem städtischen Kanalschacht. Der betreffende Schacht muss deshalb einschl. der zugehörigen Entwässerungs-leitungen verlegt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich EÜ "Gerhardstraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Umverlegung von Schacht und Entwässerungsleitungen muss in Zusammenhang mit der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA401)
- 08.05.2024 Der Treppenturm und das Geländer an der SÜA59 müssen nach ZTV-ING Teil 4, beschichtet werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. des Treppenturms sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffende Verzinkung und Beschichtung des Flucht-Treppenturms muss in Zusammenhang mit der baulichen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA400)
- 08.05.2024 Neben der neuen EÜ "Gerhardstraße" muss ein Oberleitungsmast an einen neuen Standort verlegt werden. Die geplante Tiefgründung kollidiert hierbei mit einem städtischen Kanalschacht. Der betreffende Schacht muss deshalb einschl. der zugehörigen Entwässerungs-leitungen verlegt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im Bereich EÜ "Gerhardstraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Umverlegung von Schacht und Entwässerungsleitungen muss in Zusammenhang mit der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA401)
- 07.05.2024 An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA405)
- 07.05.2024 Im Zusammenhang mit der Herstellung der Stützwand "Vilich Ost" sowie auch des Streckenbaus PFA3 werden aufgrund des bestehenden Verbaus des Mittelpfeilerfundaments der Behelfsbrücke KRBW zusätzliche und/oder geänderte Tiefbau-, Rückbau sowie Vermessungsleistungen erforderlich: - Für die Herstellung der Stützwand Vilich Ost ist es erforderlich, den Widerlagerverbau der Behelfsbrücke in Teilbereichen freizulegen (Bereich Blöcke 15 – 18 SWVILO; spätere Rampenanlage). Für den Streckenbau der neuen Strecke 2695 und für Tiefbauarbeiten des Pfeilers Achse 20 des Kreuzungsbauwerkes muss der Verbau in weiteren Bereichen freigelegt und rückgebaut werden. - In Zusammenhang mit den HDI-Arbeiten Dritter am Fundament des Pfeilers der Be-helfsbrücke ist der Rückbau der Überschussvermörtelung und der Rückbau der Probesäule notwendig. - Für die Bereiche des freigelegten Verbaus ist während der Tief- und Rückbauarbeiten eine messtechnische Überwachung des Verbaus, des Fundaments und den auf der Behelfsbrücke verlaufenden Stadtbahngleise erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich der Stützwand sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfast auch alle erforderlichen Tiefbauleistungen. Die zusätzlichen Arbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Tiefbau-Arbeiten in diesem Bereich ausgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA 409)
- 07.05.2024 Im Zuge der Straßenüberführung "BAB A59" für die Trasse der neuen Strecke 2695 erfolgt die Herstellung der beiden Vollrahmen-bauwerke auf der Nordseite des Autobahndammes. Hierfür muss eine entsprechend tiefe Baugrube ausgehoben werden. Die seitlichen Böschungen müssen während der Herstellungsarbeiten gegen Erosion und Abrutschen gesichert werden. Es handelt sich hierbei um eine Besondere Leistung nach VOB/C. Alle Bauleistungen zur Erstellung des neuen Brückenbauwerks einschl. der erforderlichen Baugrube sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Sicherung der Baugrubenböschung muss in Zusammenhang mit der übrigen baulichen Ausführung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA406)
- 07.05.2024 Im Gleis des Bahnhofs KFWH ist ein Loch mit einer Tiefe von mindestens 2m entdeckt worden. Das Loch ist aus Sicherheitsgründen kurzfristig mit Flüssigboden zu verfüllen. Die Arbeiten sollen durch den AN LOs 5.001 ausgeführt werden. Die betreffende Notmaßnahme war im Vorfeld nicht zu erkennen. Die Ausführung der Leistung (Umbau und Modernisierung der Haltepunkte Friedrich-Wilhelms-Hütte und Menden) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die Arbeiten zur Verfüllung des Lochs sollen zusätzliche ausgeführt werden. (MKA390)
- 07.05.2024 Im Zuge des Projekts S13 müssen landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Maßnahmen hat in Übereinstimmung mit den fortgeschriebenen Ausführungsplänen für die folgenden Bereiche zu erfolgen: EÜ Mirz / SSW 33 / SSW 34 / km 7.780 bis 8.747 Ostseite / B 56 / SÜ Feldweg Es werden zusätzliche Leistungen insbesondere für die Begrünung von Böschungen sowie das Anpflanzen von Gehölzen usw. erforderlich. Weiter umfasst die zusätzliche Leistung die Pflege der betreffenden Flächen und Gehölze in den ersten zwei Jahren nach Ausführung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den erforderlichen Landschaftsbau. Die zusätzlichen Leistungen zur Begrünung und Anpflanzung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Landschaftsbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA 407)
- 19.04.2024 Die Stützwand "VILICH-OST" erhält integrierte Oberleitungsausleger. Auf der Stützwand ist deshalb ein Berührschutz wegen der Nähe zur Oberleitung erforderlich. Der Berührungsschutz wurde gemäß RiZ-ING Elt 2 geplant. Dynamische Einflüsse aus Druck-Sog-Lasten, die sich aus dem Bahnbetrieb ergeben, werden dabei nicht angesetzt. In Teilbereichen der Stützwand Vilich Ost ist eine Lärmschutzwand auf den Stützwandköpfen geplant. Für die Lastansätze der Lärmschutz-wand wurde gemäß UiG ein Ansatz von Druck-Sog-Lasten über 5,0 m Höhe verlangt. Vom Prüfingenieur wird die Berücksichtigung der UiG mit dem Ansatz von Druck-Sog-Einwirkungen über 5m Höhe auch beim Berührungsschutz verlangt, da der Berührungsschutz lt. Prüfingenieur statisch wie eine Lärmschutzwand zu betrachten ist. Dies führt dazu, dass unter den Fußplatten Schubknaggen zur Abtragung der Querkraft angeordnet werden. Die Aussparungen für die Knaggen müssen nachträglich durch Kernbohrungen ausgeführt werden, da die Stützwand bereits betoniert ist. Die nachträgliche Forderung des Prüfingenieurs war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die Ausführung der Leistung (Stützwand Vilich-Ost) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die zusätzlichen Knaggen für den Berührschutz mussten wie vom Prüfingenieur gefordert ausgeführt werden. Hieraus entstehen zusätzliche Leistungen für die nachträgliche Ausführung. (MKA403)
- 19.04.2024 An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA402)
- 20.03.2024 388 - Die Stützwände "Vilich Ost" und "Auf der Mirz" erhalten vorgesetzte Wandelemente aus Leichtmetall. Das Aufbringen einer Anti-Graffiti-Spezialbeschichtung ist hierbei ursprünglich nicht vorgesehen. Die Vorsatzelemente der beiden Stützwände „Vilich Ost“ und „Auf der Mirz“ sollen nun analog zu den weiteren Alu-Elementen ebenfalls mit einem Anti-Graffiti-Schutz versehen werden sollen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfast auch die betreffenden Vorsatzschalen sowie den Anti-Graffiti-Schutz. Der zusätzliche AGS auf den Vorsatzschalen muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 MKA 385 - Aus der Ausführungsplanung für die Schallschutzwand "SSW34 - Auf der Mirz" ergeben sich im Bereich von km 4,1 bis 4,3 zusätzliche und/oder geänderte Leistungen. Diese Leistungen betreffen beispielsweise: - Herstellung eines Gartenwegs - Herstellung einer Winkelstützwand - Herstellung eines Holzzaunes Die betreffenden Leistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden zusätzlichen Leistungen zur Anlage des Weges müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten an der SSW34 erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 391-Der Wasserlauf "Vilicher Bach" muss für den Bauzwischenzustand zwischen dem Abbruch der Bestandsbrücke und dem Einschub der neuen EÜ „Vilicher Bach“ zwischenzeitlich mittels einer Verrohrung umgeleitet werden. Hierfür werden Planungs- und Bauleistungen erforderlich. Ursprünglich war vorgesehen, den Vilicher Bach für den Zeitraum des Einschubes umzupumpen. Da nun die Ausführung volllständig geändert und der Einschub in zwei Sperrpausen erfolgt, kann aus Naturschutzgründen nicht über sechs Monate umgepumpt werden. Es wird eine temporäre Verrohrung erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bauwerk EÜ "Vilicher Bach" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Planung und Ausführung der temporären Verrohrung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Errichtung der EÜ "VIB" erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 389- n der Gleisseite der Lärmschutzwände sind Hinweiszeichen zu den Notausgängen erforderlich. Entsprechend der aktuellen Richtlinie Rili 804.5501 Abschnitt 2 Absatz (11) sind zusätzlich zu diesen Hinweiszeichen auch Entfernungsangaben erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfast auch die Planung und Ausführung der erforderlichen Beschilderungen. Der zusätzliche Entfernungsschilder müssen in Zusammenhang mit den übrigen Beschilderungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 395 - Die Beleuchtungsmaste an der EÜ „Gerhardstraße“ wurden von den Stadtwerken Bonn ohne Mörtelbett aufgestellt, so dass sich unter den Fußplatten ein Spalt ergibt. Der sich ergebende Spalt soll mit Silikon unterstopft werden, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden. Die ARGE wurde über den Nachtrag 67 „EÜGER - Nachträgliche Integration Beleuchtungsmaste“ mit der Herstellung der Verankerung für die Beleuchtungsmaste in den Trogwänden der EÜ "Gerhardstraße" beauftragt. Die zusätzliche Unterstopfung muss zur Vermeidung von Folgeschäden erbracht werden. Diese Arbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 Die Beleuchtungsmaste an der EÜ „Gerhardstraße“ wurden von den Stadtwerken Bonn ohne Mörtelbett aufgestellt, so dass sich unter den Fußplatten ein Spalt ergibt. Der sich ergebende Spalt soll mit Silikon unterstopft werden, um Folgeschäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden. Die ARGE wurde über den Nachtrag 67 „EÜGER - Nachträgliche Integration Beleuchtungsmaste“ mit der Herstellung der Verankerung für die Beleuchtungsmaste in den Trogwänden der EÜ "Gerhardstraße" beauftragt. Die zusätzliche Unterstopfung muss zur Vermeidung von Folgeschäden erbracht werden. Diese Arbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Änderung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
- 20.03.2024 399 - Das Geländer an der SÜ "SHS" muss gegenüber der vertraglichen Leistungsbeschreibung um 5cm erhöht werden, um die Sicherheit am Radweg für Fahrradfahrer zu gewährleisten. Zusätzlich muss die Geländerverankerung gem. Riz "Gel 13" anstatt wie ursprünglich vorgesehen nach Riz "Gel 14" ausgeführt werden, damit die geforderten Randabstände der Verankerungsdübel eingehalten werden können. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bauwerk SÜ "SHS" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch Planung und Ausführung der erforderlichen Geländer. Die betreffenden Änderungen (Erhöhung und Verankerung) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Errichtung der Geländer erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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