AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E66329827) · Abgerufen am 26.08.2026 16:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d73b027c-4dd5-4884-850e-8f3e197596fe/

Lieferung von Weissfeinkalk DIN EN12518 (Calciumoxid – CaO) zum Müllheizkraftwerk in Wuppertal

Notice-ID: d73b027c-4dd5-4884-850e-8f3e197596fe · Procedure-ID: 9a8a5af3-825a-4846-8477-be0fe651f348

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Stammdaten

Auftraggeber
AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal, Wuppertal
Veröffentlicht
18.02.2026
Frist (Submission)
10.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44921200 — Baumaterialien
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von ca. 4.000 Mg pro Jahr Weißfeinkalk (Calciumoxid – CaO) nach DIN EN 12518 zur Versorgung der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerks Wuppertal. Die Lieferung erfolgt auf Abruf frei Siloanlage der Auftraggeberin, einschließlich Transport, Einblasen in das vorhandene Silo sowie aller Nebenleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre ab dem 01.04.2026 mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere zwölf Monate.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).