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Trägerschaft für die OGS Ringschule
Stadt Frechen · Frechen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: GiP - Ganztag in Partnerschaft e.V.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe der Trägerschaft für die offene Ganztagsschule Ringschule in Frechen.
- Leistungszeitraum ist vom 01.08.2026 bis 31.07.2030.
- Geschätzter Auftragswert beträgt 3.651.200 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis hat die Trägerschaft für die Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Ringschule im Rahmen der offenen Ganztagsschule gem. § 9 Abs.3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zum 01.08.2026 für die Zeit vom 01.08.2026 - 31.07.2030 zu vergeben.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Zusätzliche Informationen: a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pädagogisches Konzept 30 %Qualität
Bewertung der Qualität und Verständlichkeit des päd. Konzeptes insb. mit Blick auf Inklusion, Chancengleichheit, Bewegungsförderung, Kreativität, soziales Lernen und Persönlichkeitsentwicklung Nachweis über bisherige Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Kooperationspartnern
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Personal 25 %Qualität
Der Träger legt ein strukturiertes Fort- und Weiterbildungskonzept zu den für das Personalvor. Der Bewerber legt einen Personalbericht vor (Anzahl Mitarbeitende, Dauer der Beschäftigung, usw.)
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Umsetzung des Ferienprogramms und Betreuungskonzept an unterrichtsfreien Tagen 25 %Qualität
Qualität und Abwechslung des Ferienprogramms, Organisation der Ferienbetreuung, Erfahrungen in der Kooperation mit örtlichen Anbietern der freien und öffentlichen Jugendhilfe
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Gestaltung der Mittagsverpflegung 20 %Qualität
Der Träger wird die Bereitstellung eines vielfältigen, gesunden und frischen Mittagessens gewährleisten und für die Erhebung und Einziehung des Essensgeldes Sorge tragen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 3.651.200 €1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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