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Bau- und Entsorgungsbetrieb, Emden / Lieferung einer vollelektrischen Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung
Stadt Emden · Emden · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBau- und Entsorgungsbetrieb, Emden / Lieferung einer vollelektrischen Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung🏆 Brock Kehrtechnik GmbH · Witten
- Brock Kehrtechnik GmbH · Witten
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Brock Kehrtechnik GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Bau- und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden beabsichtigt die Anschaffung einer vollelektrischen, neuen, gebrauchten oder Vorführ-Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung, mit einem Kehr-Saugmaschinenaufbau von 6 m³.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren im Sinne des § 15 Vergabeverordnung (VgV)“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Angebotsendsumme
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brock Kehrtechnik GmbHZuschlagswert 450.000 €1 Veröffentlichung
- 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.002 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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