Vergeben Offenes Verfahren Fahrzeuge & Fuhrpark
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Bau- und Entsorgungsbetrieb, Emden / Lieferung einer vollelektrischen Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung

Stadt Emden · Emden · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Bau- und Entsorgungsbetrieb, Emden / Lieferung einer vollelektrischen Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung
    🏆 Brock Kehrtechnik GmbH · Witten
Auftragnehmer
  • Brock Kehrtechnik GmbH · Witten
💶 Zuschlagswert 450.000 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 21.04.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Brock Kehrtechnik GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Der Bau- und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden beabsichtigt die Anschaffung einer vollelektrischen, neuen, gebrauchten oder Vorführ-Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung, mit einem Kehr-Saugmaschinenaufbau von 6 m³.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Offenes Verfahren im Sinne des § 15 Vergabeverordnung (VgV)“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Bau- und Entsorgungsbetrieb, Emden / Lieferung einer vollelektrischen Lkw-Kehrmaschine für die Straßenreinigung
  • Preis 100 %

    Angebotsendsumme

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Brock Kehrtechnik GmbH 450.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Brock Kehrtechnik GmbH
    Zuschlagswert 450.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 5.002 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 304.980 €
Median 474.550 €
Oberes Quartil 605.910 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Emden · Emden

450.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 2026-018
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Emden
Standort Emden, Niedersachsen
Veröffentlicht 21.04.2026
CPV-Codes (3) 34144900 · Transportmittel
34144430 · Transportmittel
34144400 · Transportmittel
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,0) (?)
Erfüllungsort Emden
Laufzeit 12 Wochen
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Brock Kehrtechnik GmbH · Witten

Auftragnehmer (?)
Brock Kehrtechnik GmbH
Vertrag 21.04.2026

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 150.940 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.869 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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