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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin, Vergabenummer 491-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin
    🏆 Kaulquappe GmbH · Berlin
Auftragnehmer
  • Kaulquappe GmbH · Berlin
Zuschlagswert 359.185 €
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 21.10.2025

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Kaulquappe GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung und Betreuung einer Common Data Environment (CDE) als Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin
  • Auswahlkriterium und Teststellung (Online-Testzugang) 0,7 %
    Qualität

    Auswahlkriterium (gewichtet mit 0,35): Der Bieter hat mit seinem Angebot die Anlage „Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien“ mit vollständig ausgefülltem Tabellenblatt „Auswahlkriterien“ einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend der Beschreibung im Tabellenblatt „Anleitung Auswahlkriterium“. Teststellung Online-Testzugang (gewichtet mit 0,35): Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot einen Testzugang bereitzustellen, der das zukünftige System simuliert. Die Bewertung des Testzugangs erfolgt entsprechend der Beschreibung in der Anlage „Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien“ im Tabellenblatt „Teststellung“.

  • Preis 0,3 %

    Unterkriterium: Preis Leistungsgegenstand bis zur FPU + 30% Preis sonstige Leistungen (Teilgewichtung (dezimal, genau): 0,2) Unterkriterium: Preis Leistungsgegenstand ab FPU bis Projektende + 70% Preis sonstige Leistungen (Teilgewichtung (dezimal, genau): 0,1) siehe Vergabeunterlagen Anlage_A-03_Wertungsmatrix_Zuschlagskriterien

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
Kaulquappe GmbH 359.185 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 361 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Kaulquappe GmbH
    Zuschlagswert 359.185 €

    1 Veröffentlichung

    • 17.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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359.185 €
Zuschlagswert

Vergabenummer VOEK 491-24
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 17.11.2025
CPV-Codes (2) 72260000 · IT-Dienstleistungen
72268000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 7
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,6) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 07.05.2025 – 28.02.2033
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Kaulquappe GmbH · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Kaulquappe GmbH
Vertrag 21.10.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.625 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.418 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

verdingung@bundesimmobilien.de
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