AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E21924538) · Abgerufen am 08.08.2026 00:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d76e1e8f-18b1-444d-805b-b3899496d7be/

Zusammenlegung Klinika JHD-Deichhorst und JHD-Mitte - Neubau Delme Klinikum Delmenhorst - Wärmestrahler

Notice-ID: d76e1e8f-18b1-444d-805b-b3899496d7be · Procedure-ID: c76961ff-e84c-4ead-8243-52d8a27c6abf

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Delme Klinikum Delmenhorst GmbH, Delmenhorst
Veröffentlicht
31.03.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Wärmestrahlern einschließlich Zubehör, Schulung, Gewährleistung sowie optionaler Wartungsleistungen für den Neubau des Stadtkrankenhauses Delmenhorst. Die Vergabe erfolgt als Lieferauftrag nach den Regelungen der UVgO. Zuschlagskriterien sind der Gesamtangebotspreis sowie qualitative Kriterien (Verlängerung der Medizintechnikgewährleistung und der Ersatzteilverfügbarkeit) gemäß Leistungsverzeichnis.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
26 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).