AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7713ed1-1708-4d9f-8ed9-7809359a14bc/

Vergabe Linienbündel Neckargemünd

Notice-ID: d7713ed1-1708-4d9f-8ed9-7809359a14bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
01.12.2024
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Rhein-Neckar-Kreises , des Kreis Bergstraße und der Stadt Heidelberg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Neckargemünd besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 735, 736, 737, 743, 744, 746, 748, 752, 753, 754, 755 und 817 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen in Neckargemünd sowie Optimierung der Fahrtlagen der Linien 735, 752, 754 sowie 755 zwischen Heidelberg und Neckargemünd um Parallelfahrten mit der Linie 35 zu vermeiden und Synergieeffekte besser zu nutzen. Auf allen Linien werden die zu Betriebsbeginn aktuellen S-Bahn-Fahrpläne zwecks Verbesserung abgestimmter Anschlussverbindungen an den relevanten SPNV-Knoten (insbesondere Bahnhof Neckargemünd, Neckarsteinach) berücksichtigt. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft werden. Hierzu zählt u.a. die Prüfung einer Anbindung des Bereiches Mühlrain / Hollmuth in Neckargemünd. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Auf einzelnen Linien ist der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben vorgesehen. Weiterhin wird geprüft, ob für einzelne Linien zusätzlich ein On-Demand Angebot eingeführt werden kann. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Vertragslaufzeit

Periode
120 Monate
Beginn
13.12.2026
Ende
13.12.2036

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).