AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 14:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d77d0a23-3ec9-4bb7-b43c-87ff0534e50c/

Neubau Quartiers- und Familienzentrum mit integrierter KiTa

Notice-ID: d77d0a23-3ec9-4bb7-b43c-87ff0534e50c · Procedure-ID: d52f555c-3da0-4953-849f-fbf3f7516266

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle Landkreis HEF-ROF für die Stadt Bebra, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
23.07.2025
Frist (Submission)
26.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird beabsichtigt, folgende Baumaßnahme durchzuführen: Bauherr: Magistrat der Stadt Bebra Gebäudeart: Kita und Begegnungsstätte Adresse Baustelle: Fröbelweg 3, 36179 Bebra Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle: über Fröbelweg Anzahl der Geschosse: 3 Höhe des Gebäudes von UG bis Dach: ca.8,4 m Anzahl der Nutzer: 2 Nutzfläche des Gebäudes: ca. 3.000 m² Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Neubau. Geplante Maßnahmen: Sanitär: - Rohrsystem für Trinkwasser- und Schmutzwasserinstallation, - Rohrsystem für Regenwasserinstallation - Dämmarbeiten Sanitäranlage - Brandschutzarbeiten - WC-Anlagen, Vorwandelemente, Sanitärporzellan, Armaturen, Accessoires wie Haltegriffe, Duschhandlauf etc. - elektrische Durchlauferhitzer Ausführungszeitraum Anfang Dezember 2025 bis Ende Dezember 2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).