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Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen_Neu
Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen_Neu🏆 DAMIAN WERNER GmbH · Kalbach
- DAMIAN WERNER GmbH · Kalbach
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Bodenbelagsarbeiten im Neubau einer Kindertagesstätte.
- Der Neubau umfasst zwei oberirdische Geschosse mit verschiedenen Funktionsbereichen.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der Erfüllungsort ist Bad Kissingen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gebäude Das neue Gebäude für die Kindertagesstätte wird im Norden des Baugrundstückes platziert und über die Straße "Steinstraße" erschlossen. Der Neubau besteht aus zwei oberirdischen Geschossen. Das Gebäude wird ohne Unterkellerung als Massivbau errichtet. Der Dachbereich ist unterteilt in Satteldächer und Flachdächer. Im EG befinden sich 3 Kinderkrippengruppen, 1 Mischgruppe, sowie Personalräume, Ausgabeküche mit Speisesaal und Technikräume. Im OG sind die 2 Gruppenräume für die Mittagsbetreuung der Schulkinder angesiedelt und 3 Kindergartengruppen, Mehrweck- und Mulifunktionsraum, sowie die Verwaltung und weitere Technikräume. Es gibt ein Haupttreppenhaus mit Aufzug, welches die Barrierefreiheit im Gebäude gewährleistet, sowie ein Nebentreppenhaus.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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AngebotspreisPreis
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gern. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DAMIAN WERNER GmbHZuschlagswert 71.409 €1 Veröffentlichung
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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