Vergeben Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Gebäudereinigung Grundschule und KiTa Harenberg

Stadt Seelze · Seelze · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Gebäudereinigung Grundschule und KiTa Harenberg
    🏆 GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
Auftragnehmer
  • GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen
💶 Zuschlagswert 124.388 €
👥 Eingegangene Angebote 16
📅 Zuschlagsdatum 23.07.2025

Bieter-Übersicht: 16 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG. Die übrigen 15 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung in der Grundschule und KiTa Harenberg

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gebäudereinigung Grundschule und KiTa Harenberg
  • Preis 50 Pkt.

    Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Erweiterte Richtwertmethode"

  • Anzahl der Reinigungsstunden 35 Pkt.
    Qualität
  • Beschreibung der "Objektorganisation" und des "Qualitätsmanagements" 15 Pkt.
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Gebäudereinigung Grundschule und KiTa Harenberg
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG 124.388 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 124.388 €

    1 Veröffentlichung

    • 05.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 339 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 288.796 €
Median 497.327 €
Oberes Quartil 858.472 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Seelze · Seelze

124.388 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 33.2/GSKIH/05/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Seelze
Standort Seelze, Niedersachsen
Veröffentlicht 05.08.2025
CPV-Code 90919300
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Angebote 16
starker Wettbewerb (Ø 5,9 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Seelze/Harenberg
Laufzeit 36 Monate
Verlängerungsoption bis zu 15× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 111.692 – 193.478 €

Bieter (1)
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG · Garbsen

Auftragnehmer (?)
GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG
Vertrag 23.07.2025

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 292.438 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.203 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer - Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

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