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PPK 2026
Stadtbildpflege Kaiserslautern – Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 31.08.2026, 11:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Verwertung/Vermarktung von ca. 18.000 Mg/a PPK aus der kommunalen Sammlung von Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie die Landkreise Kusel und Donnersbergkreis
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Verwertung und Vermarktung von ca. 18.000 Mg/a PPK.
- Die Leistung umfasst die Abfallströme aus der kommunalen Sammlung von Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie den Landkreisen Kusel und Donnersbergkreis.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 90514000.
- Erfahrung in der Abfallverwertung und Vermarktung ist eine zentrale Eignungsanforderung.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Verwertung und Vermarktung von jährlich ca. 18.000 Mg PPK aus kommunalen Sammlungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Maßgeblich für die Entscheidung der Vergabe (=Wertungspreis) ist der höchste Einheitspreis als Summe von Pos. 1 und Pos. 2 des LV. 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu den voranstehenden Ausführungen kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG in Schrift- oder Textform ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In der Regel - aber nicht zwingend - findet dieser tatsächliche Einsatz als Nachunternehmer des Bieters statt. Denkbar ist z.B. auch eine Erklärung/ein Nachweis, dass die entsprechenden Know-how-Träger des Verleihers als Personen tatsächlich in die Leistungserbringung einbezogen werden. Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist. Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei „Anlage 2.1 Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf“, steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits nachgewiesen werden. Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 10.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung. Sofern diese Menge nicht von einem Referenzprojekt erreicht wird, können mehrere Referenzen benannt werden, bis dass in der Summe der Wert von mind. 10.000 Mg/a Verwertungsmenge erreicht ist. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Für den Referenznachweis ist das per Download zur Verfügung stehende Formular nach Anlage 1.3 zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1.000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 10.000 Mg/a beträgt. (berufliche Leistungsfähigkeit). Angabe der Gesamtverwertungsmenge bezogen auf die Verwertung/Vermarktung von PPK durch den Bieter nach Formular nach Anlage 1.3 für das Jahr 2025. Rundungen in den Angaben sind zulässig. (technische Leistungsfähigkeit) Zur Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. „§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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