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Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1 - BA 2+3, E.-Schlesinger-Str. 24, 18059 Rostock - Los 49 Gebäudeautomation
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Auf dem Gelände in der Erich-SchIesinger-Str. 24 wird die im Jahr 1983 errichtete Feuer- und Rettungswache 1 saniert und erweitert. Die Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte gegliedert, wobei die Leistungen in den Bauabschnitten 0 und 1 weitestgehend abgeschlossen sind.. Im weiteren Bauablauf sind jetzt die Bauabschnitte 2 (Rettungsdienst) und 3 (Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu beginnen. Die beiden Gebäudeteile BA 2 und BA 3 bestehen aus jeweils separaten 1-geschossigen Fahrzeughallen und angegliederten 2-geschossigen Funktionsgebäuden, die die Sanitär-, Sozial-, Aufenthalts- und Büroräume aufnehmen. Das Gebäude BA 3 hat im Nord-Osten des Gebäudes ein 3. Geschoss, das die Schulungs- und Fitnessräume nebst Nebenräumen sowie die Lüftungszentrale aufnimmt. Das Gebäude BA 2 hat auf der Südseite ein 2. OG als Technikzentrale.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 30.000.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 103 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IbA Ingenieurbüro für Automation GmbHZuschlagswert 802.371 €2 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 02.06.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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