AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7d8a3d8-260f-4a44-aa06-3c65e575460d/

458 – Realschule Gräfenberg (Forchheim) – Erweiterungsbau OGTS Gewerk: 300.6.2 Metallbauarbeiten - Türelemente

Notice-ID: d7d8a3d8-260f-4a44-aa06-3c65e575460d · Procedure-ID: cea2791c-cfb8-4353-9fee-b562a31ed72f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Forchheim, Forchheim
Veröffentlicht
04.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
129.117 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst Türelemente aus Aluminium, als Rahmentüren mit  Verglasungen, wie folgt:  - 6 St LM-Innentürelemente (2x 1-flg. / 4x 2-flg.) - 5 St LM-Innentürelemente mit Brand- und Rauchschutzanforderungen   (4x 1-flg. / 1x 2-flg.) - 3 St LM-Außentürelemente (1x 1-flg. / 2x 2-flg.)  - 1 St LM-Außentürelemente mit Brand- und Rauchschutzanforderungen (1-flg.)  Weiterhin u.a. - 1 St LM-Innenfensterelement  - Zubehörteile wie OTS, Haftmagneten, Notausgangsverschlüsse,    Sicherheitsmarkierungen, etc. - 1 St Stahlblechtür mit Brand- und Rauchschutzanforderungen (1-flg.) - 2 St Stahlblechluken, 1x mit Brand- und Rauchschutzanforderung

Vertragslaufzeit

Periode
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).