AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
OV26_Druck-, Kuvertier- und Transportleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
OV26_Druck-, Kuvertier- und Transportleistungen
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 5× verlängerbar
Los 2 — Los 2 Druck Kuvertierung und Transport von Geschäftspost zum Postdienstleister und Auftraggeber
- Laufzeit
- 2 Jahre · bis zu 4× verlängerbar
Los 3 — Los 3 – Druck, Kuvertierung und Transport von Betriebskostenabrechnungen an Standorte des AG
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 4× verlängerbar
Los 4 — Los 4 Druck Kuvertierung und Transport von Sonderbriefen an Standorte des Auftraggebers oder zum Postdienstleiser
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).