AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Mittelspannungsschrank mit halbleiterbasierter Leistungssteuerung für elektrischen Erhitzer
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31200000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das DLR plant im Projekt Store2REPower die Errichtung einer Mittelspannungsinstallation zur geregelten elektrischen Versorgung eines leistungsstarken Elektroerhitzers. Die Anlage soll in einem vom DLR bereitgestellten Betoncontainer am Standort Köln installiert werden. Ziel ist der Testbetrieb elektrischer Erhitzer im Leistungsbereich bis etwa 1 MW und 6000V. Die endgültigen elektrischen Bemessungsdaten, insbesondere Betriebsspannung, maximale Leistung, Strom, Lastverschaltung und Schnittstellen zum jeweiligen Erhitzer, werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Gegenstand der späteren Leistung ist die Detailplanung, Fertigung, Lieferung, Prüfung und Dokumentation einer vollständigen Mittelspannungsinstallation beziehungsweise eines Power Control Panels. Vorgesehen ist eine metallgekapselte, typgeprüfte Mittelspannungsschaltanlage nach IEC 62271-200 mit mindestens einem Einspeisefeld und einem Leistungsfeld. Das Einspeisefeld dient der Aufnahme der Mittelspannungseinspeisung aus der vorhandenen Gebäudeinstallation und soll Schalt-, Trenn-, Erdungs- und Schutzfunktionen enthalten. Das Leistungsfeld soll eine Mittelspannungs-Leistungssteuereinheit zur stufenlosen beziehungsweise geregelten Leistungsbereitstellung an den Elektroerhitzer enthalten.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.