AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 06:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7e7567a-0eab-4b41-af89-ee55cf13dd9d/

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Notice-ID: d7e7567a-0eab-4b41-af89-ee55cf13dd9d · Procedure-ID: 978613de-f099-47a3-898a-0b493df1b5f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nonnweiler, Nonnweiler
Veröffentlicht
15.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Nonnweiler beabsichtigt den Rückbau (bis auf Kellerdecke) und den Neubau des Kindergartens Lummerland (dreigruppig) in Otzenhausen durchzuführen. Eine erste Schätzung kommt zu voraussichtlichen Kosten von rd. 2,0 Mio. EUR für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 600 (netto) einschließlich Nebenkosten von rd. 460.000 EUR (netto). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI. Folgende Leistungsphasen des § 51 HOAI werden vergeben: Leistungsphasen 1-6. Der Neubau wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).