AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
- Frist (Submission)
- 02.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45316212 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 6 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 49 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 14 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 27 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 11 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 24 Signalgruppen — Lieferung und Montage von Lichtsignalanlagen ohne Provisorium - 13 Signalgruppen
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS 1 LSA 1383 Fürstenrieder - Perhamer
- Laufzeit
- 1 Monat
Los 2 — LOS 2 LSA 0031 Agnes Bernauer - Fürstenrieder
- Laufzeit
- 2 Monate
Los 3 — LOS 3 LSA 1382 Fürstenrieder - Valpichler
- Laufzeit
- 2 Monate
Los 4 — LOS 4 LSA 0947 Fürstenrieder - Gotthard
- Laufzeit
- 2 Monate
Los 5 — LOS 5 LSA 1249 Fürstenrieder - Camerloher
- Laufzeit
- keine Angabe
Los 6 — LOS 6 LSA 0168 Aindorfer - Fürstenrieder
- Laufzeit
- 1 Monat
Los 7 — LOS 7 LSA 0852 Fürstenrieder - Inderstorfer
- Laufzeit
- keine Angabe
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.