AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7ec91c6-cef7-4764-a664-20d4812c1f4e/

Offenes Verfahren zur Vergabe von Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) der Stadt Burghausen - LOS2

Notice-ID: d7ec91c6-cef7-4764-a664-20d4812c1f4e · Procedure-ID: c949699a-df5d-42aa-be1d-3cdfa9be2aae

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Burghausen , Burghausen
Veröffentlicht
12.02.2026
Frist (Submission)
23.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) für die Stadt Burghausen für 4 Jahre mit Option auf zweimalige Verlängerung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis. Die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen sind in drei Lose gegliedert. Es ist zulässig, Angebote für ein Los, mehrere Lose oder sämtliche Lose einzureichen. Jedes Los wird gesondert in aumass ausgeschrieben und vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).