AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.07.2026 21:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d7fbc79c-9f05-456d-84eb-ec4422214c2e/

Infusionstechnik inklusive Interoperabilitätsfunktion

Notice-ID: d7fbc79c-9f05-456d-84eb-ec4422214c2e · Procedure-ID: 499886d0-75b9-49f7-95db-ec57dcd1f9a1

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Würzburg Mitte gGmbH, Würzburg
Veröffentlicht
06.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33194110 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Beschaffung einer klinikweiten, homogenen Landschaft von Spritzen- und Infusionspumpen inklusive der benötigten Pumpenträger zur elektr. Spannungsversorgung, als mechanisches Ordnungssystem sowie zur bidirektionalen Datenübertragung. Der Beschaffungsgegenstand muss im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeit zur Anbindung/Konnektivität an Subsysteme bieten. Hierbei sind die Anforderungen zur Interoperabilität zu berücksichtigen. Ziel ist ein „vernetztes, smartes u. intelligentes Netzwerk der Infusionstechnik“ als zukunftsorientierte Voraussetzung, um die Anforderungen der Digitalisierung in Richtung PDMS für dieses Geräte-Cluster zu realisieren.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
25.06.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).