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Erstellung einer schallschutztechnischen Untersuchung für den Anschluss Buxtehude-Ost an die K40 Rübker Straße oder an den Ostmoorweg im Landkreis Stade
Landkreis Stade · Stade · Niedersachsen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErstellung einer schallschutztechnischen Untersuchung für den Anschluss Buxtehude-Ost an die K40 Rübker Straße oder an den Ostmoorweg im Landkreis Stade🏆 AFRY Deutschland GmbH · Mannheim
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 13 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Stade liegt im nordöstlichen Teil Niedersachsens und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Freien und Hansestadt Hamburg. Er gehört damit der Metropolregion Hamburg an. Im Zuge eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für die Anbindung der Hansestadt Buxtehude an die Autobahnanschlussstelle Buxtehude-Ost der A26, ist eine schallschutztechnische Untersuchung zu erstellen. Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen (Grundleistungen): -Übernahme der analogen und digitalen Daten zu Straßenbestand und -planung sowie deren Aufbereitung und Weiterbearbeitung für die Schalltechnische Untersuchung - Bestandsaufnahme vor Ort (Erfassung der für die Schalltechnische Untersuchung relevanten örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung, Schallhindernisse sowie Fest- stellen vorhandener Außenwohnbereiche insbesondere in Trassennähe, Recherche zu eventuell rechtskräftigen Bebauungsplänen oder zu bereits rechtskräftig erteilten Genehmigungen für einzelne Bauvorhaben) - Aufbereitung von topographischen Daten zur Anpassung des digitalen Geländemodells - Eingabe aller akustisch relevanter Daten - Übernahme der analogen und digitalen Daten zu Straßenbestand und -planung sowie deren Aufbereitung und Weiterbearbeitung für die Schalltechnische Untersuchung - aktuelle Daten der technischen Planung - Berechnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr der relevanten Straßen (benannte Szenarien) - Berechnung der Immissionsbelastung (Beurteilungspegel) für alle ermittelten Im- missionsorte und Immissionspunkte - Ermittlung der Betroffenheiten aus dem Straßenverkehrslärm der K40 (Varianten 1 und 2) - Vergleich der Betroffenheiten der Analyse- und Prognosesituation (tabellarisch/textlich) - Bewertung vorgesehener aktiver Lärmschutzmaßnahmen (z.B. LSW) der Verkehrsanlagenplanung inkl. Abwägung auf Grundlage der Prognose 2035, ggf. Dimensionierung angepasster Lärmschutzmaßnahmen - Benennung / Bewertung möglicher passiver Lärmschutzmaßnahme
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamthonorar / Preis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 09.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 08.07.2026 Die Vertragsänderung (bzw. -erweiterung) des mit AFRY über die Erstellung einer schall-schutztechnischen Untersuchung geschlossenen Vertrags durch die Beauftragung des Nachtrags Nr. 1 ist vergaberechtlich zulässig, da die Voraussetzungen der Ausnahmetatbestände des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB vorliegen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AFRY Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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