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Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau der Schlammfaulung auf der Kläranlage Seesen - Generalplanung Ingenieurbauwerke
Abwasserbeseitigung Stadt Seesen · Seesen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau der Schlammfaulung auf der Kläranlage Seesen - Generalplanung Ingenieurbauwerke🏆 INGENIEURBÜRO LOPP · Weimar
- INGENIEURBÜRO LOPP · Weimar
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Seesen betreibt über den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Stadt Seesen" die Kläranlage Seesen mit einer Ausbaugröße von derzeit 36.000 Einwohnerwerten. Der anfallende Primär- und Überschussschlamm wird dabei im bestehenden Faulturm mit 2.000 m³ Nutzvolumen anaerob stabilisiert. Das Nutzvolumen der Schlammfaulung ist jedoch überdimensioniert. Der Faulturm, welcher 1969 errichtet wurde, ist aufgrund seines altersbedingten Zustandes außer Betrieb zu nehmen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Errichtung der Neuanlage soll auf dem vorhandenen Gelände der Kläranlage erfolgen. Der geeignete Standort ist hierbei im Vorfeld zu untersuchen. Der Vorschlag aus der vorliegenden Studie, eine Neuerrichtung in Verbindung mit einem (Teil-) Rückbau des ehemaligen Nachklärbeckens zu realisieren, kann eine Lösungsmöglichkeit darstellen, ist jedoch nicht verbindlich, sondern als mögliche Variante zu betrachten. Der Rückbau des vorhandenen Faulturms wird nicht Bestandteil dieser Maßnahme sein, wohingegen die Außerbetriebnahme, mit den dafür erforderlichen Arbeiten, erforderlich sein wird. Aufgrund der gegebenen Infrastruktur auf dem vorhandenen Gelände, wird eine verkehrstechnische Anbindung an die Neubaumaßnahme bzw. Anarbeitung der Außenanlage nur in geringem Umfang notwendig sein. Die für die Herrichtung und Erschließung (Kostengruppe 200 gem. DIN276) anrechenbaren Kosten sind der Objektplanung Ingenieurbauwerke zugeordnet. Der Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist als Annahme in den anrechenbaren Kosten aufgenommen und zum Zeitpunkt der Kostenberechnung zu ermitteln.
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📅 Laufzeit endet am 29.08.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projekteinschätzung und Herangehensweise 35 %Qualität
3.1 Darstellung der Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens unter den Rahmenbedingungen. Darstellung der Herangehensweise. Bewertete Aspekte: Darstellung der Grundsatzüberlegungen, Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben, besonders zu beachtende Fragestellungen, Auseinandersetzung mit den vorhandenen Planungsunterlagen, Auseinandersetzung mit Standort, Erschließung, Besonderheiten der vorgesehenen Nutzung sowie erforderlichen Funktionalitäten, Herangehensweise an das vorliegende Projekt, Ansätze für die weitere Planung. 3.2 Überlegungen zur Nachhaltigkeit; Möglichkeiten der integralen Nachhaltigkeit bei Umsetzung des Bauvorhabens. Bewertete Aspekte: Darlegung integralen Planens (bezogen auf die Bereiche: Technik,Material, Konzept und Nutzung) zur Sicherstellung zeitgemäßer Nachhaltigkeit des zu vergebenden Projektes unter Darlegung der Erfahrungen bei Referenzprojekten.
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Vergütung, Honorar 30 %Kosten
4 Vergütung, Honorar (auf alle Leistungen) Vollständigkeit, Höhe, Angemessenheit a) HZ, b) NK, c) Bes. Leist., d) Std.sätze Günstigstes Angebot=5 Pkte. Das günstigste Angebot x 1,31; dazwischen lineare Interpolation.
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Qualität des Projektteams 20 %Qualität
1.1 Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und ihren besonderen Kenntnissen. Darstellung über Projektorganigramm. Bewertete Aspekte: Vollständige Vorstellung des Projektteams im Projektorganigramm, Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Besondere Kenntnisse des Projektteams in Bezug auf das konkrete Vorhaben, Erfahrungen und Fachkenntnisse, Vorstellung vergleichbarer persönlicher Referenzprojekte. 1.2 Positionierung Projektleiter/in (Generalplaner/in Ingenieur/in) A) Ist der Aufgabenbereich in Bezug auf die Durchführung des Projektes zielgerichtet definiert? (0-5 Pkte.) B) Darstellung der Einbindung in andere Projekte: welche Auswirkung hat Einbindung auf die Leistungsfähigkeit? (0-5 Pkte.) C) Qualität der Vertretungsregelung bsplw. bei Krankheit (0-5 Pkte.) Als Gesamtbewertung wird der Mittelwert der vorgenannten Einzelbewertungen genommen; A-C sind somit gleichgewichtig. Wenn A), B) u. C) Dezimalstellen hinter dem Komma enthalten, so hat das Gremium unterschiedlich bewertet und es wurde hier bereits der Mittelwert gebildet. 1.3 Positionierung Objektüberwachung A) Ist der Aufgabenbereich in Bezug auf die Durchführung des Projektes zielgerichtet definiert? (0-5 Pkte.) B) Darstellung der Einbindung in andere Projekte: welche Auswirkung hat Einbindung auf die Leistungsfähigkeit? (0-5 Pkte.) C) Qualität der Vertretungsregelung bsplw. bei Krankheit (0-5 Pkte.) Als Gesamtbewertung wird der Mittelwert der vorgenannten Einzelbewertungen genommen; A-C sind somit gleichgewichtig. Wenn A), B) u. C) Dezimalstellen hinter dem Komma enthalten, so hat das Gremium unterschiedlich bewertet und es wurde hier bereits der Mittelwert gebildet.
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Darstellung der Arbeitsweise 15 %Qualität
2.1 Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber. Bewertete Aspekte: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Grundverständnis/Leitbild des Büros zur Rolle/Aufgabe innerhalb des Projekts, konkrete Projektbeispiele.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 749.859 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 296 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INGENIEURBÜRO LOPP1 Veröffentlichung
- 19.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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