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Neubau S-Bahn Werk München-Langwied: Rückbau Verkehrsanlage, Hochbau, Tiefbau inkl. TGA (VE 2.2)
DB Regio AG (Bukr 12) · Frankfurt am Main · Hessen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Gebr. Huber Bodenrecycling GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Rückbau der alten Regio Werkstatt München-Pasing mit Asbestsanierung, Demontage nichtmineralischer Einbauten und Ausbau schadstoffhaltiger Bausubstanzen
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung der Erklärung zum Teilnahmewettbewerb
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Rückbau einer alten Werkstatt inklusive Asbestsanierung und Ausbau schadstoffhaltiger Bausubstanzen im Rahmen des Neubaus des S-Bahn Werks München-Langwied.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 26.03.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 12.12.2023 Änderung der Erklärung zum Teilnahmewettbewerb
- Frist 01.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
- 28.11.2023 Änderung der Erklärung zum Teilnahmewettbewerb
- 03.11.2023 Original-Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
9 Veröffentlichungen
- 01.07.2026 17 - Der Rückbau des Gebäudes des Stellwerks Rw ist der Teil des Hauptvertrages.
- 19.05.2026 Original-Veröffentlichung
- 18.05.2026 10 - Abbruch des Heizkanals ist Teil des Rückbaus der unteririschen Anlagen und Fundamente zur Baufeldfreimachung. 13 - Die Beschleundigungsmaßnahmen ist erforderlich um den Terminplan der nachfolgenden Gewerke nicht zu gefährden. 15 - Die Durchführung der Leistung musste zeitnah erfolgen, da ansonsten Frostschäden zu erwarten waren. 16 - Der Ausbau des Bodens ist Teil der Hauptleistung.
- 21.11.2025 Für die Wiederverfüllung der Baugrube ist laut Ersatzbaustoffverordnung teilweise BM0-Material zu verwenden, das auf Grund den Analyseergebnisse des Aushubs nicht daraus generiert werden kann.
- 29.10.2025 11 - Da die BE-Flächen auf dem Baufeld nicht ausreichend sind, wurde für die Zwischenlagerung von Aushubmaterial zum Wiedereinbau eine Fläche auf dem benachbarten Gelände der Fa. Remex angemietet. Dadurch fallen Verladung, Quertransporte und Rücktransporte an.
- 29.10.2025 6 - Eine Separierung der Abbruchabbfälle ist auf Grund der Gewerbeabfallverordnung erforderlich. 9 - Der Asbest in dem Verbundbmörtel war unbekannt und daher sind die Entsorgungskosten für die Granitborde nicht im Vertrag beinhaltet.
- 02.09.2025 5 - Diese Maßnahmen beziehen sich, entgegen der anfänglichen Interpretation der neuen EBV, auch auf vor-Ort wiedereinzubauendes Material. Hierfür wurde durch den BauAN die LMU als externe Kontrollstelle beauftragt.
- 02.09.2025 1 - Die Arbeitsabläufte zwischen Freilegen der im Erdreich eingebundenen Bauteile, Fräsen, Fräsgut auf Zwischenlagerfläche verfahren und Abbruch des restlichen Bausteile sind eng getacktet um den Zeitplan nicht zu gefährden. 2 - Für die Erfüllung von Auflagen aus dem Plangehmigungsverfahren ist es erforderlich Klinkersteine aus der Fassade nach dem Abbruch aufzubereiten und separieren. 3 - Die Abholung des Schrotts, der durch den AG organisiert wurden, sich so verzögert, dass Zwischenlagerflächen nicht mehr vorhanden waren. Um Verzöerungen im Bauablauf zu vermeiden, wurde die Abholung und Verwertung des des Stahlschrottes an den AN übergeben. 4 - Die aufwendingen Maßnahmen sind auf Grund von Vorgaben eines Asbest-Sachverständigen und der Behörden durchzuführen.
- 29.07.2025 8_Für die Wiederverfüllung der Baugrube ist laut Ersatzbaustollverordnung teilweise BM0-Material zu verweden, das auf Grund den Anlyseergebnissen des Aushubs nicht generiert weden kann.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 364 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Gebr. Huber Bodenrecycling GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 205 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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