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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie 2 Lose

Landeshauptstadt Erfurt: Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie Errichtung und Betrieb eines Car-Sharing Angebots

Landeshauptstadt Erfurt · Erfurt · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Die Landeshauptstadt Erfurt (nachfolgend: "Konzessionsgeber") setzt sein derzeit größtes Stadtentwicklungsprojekt um. Bis 2028 sollen viele Baumaßnahmen insbesondere den Erfurter Südosten lebenswerter machen: Soziale Einrichtungen, Sport- und Freizeitflächen, Grünflächen, Straßen und Wege werden zukunftsfähig umgebaut. Insbesondere sollen als Pilotprojekt auch an mehreren Orten einheitliche und durch Infostelle sichtbare Mobilitätsstationen im öffentlichen Raum entstehen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt im Rahmen dieses Pilotprojekts,, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur (Los 1) sowie die Errichtung und den Betrieb eines Car-Sharing Angebots (Los 2) in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" einen Förderantrag gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Ebenso hat der Konzessionsgeber einen Förderantrag über die Gewährung einer Zuwendung des Freistaates Thüringen aus dem Thüringer Landeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 1004, Titel 8834 zur Finanzierung eines Infrastrukturprojektes "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Erfurt Südost" - Handlungsfeld/Projekt 6 "Mobilitätsstationen" gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents heruntergeladen werden können.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von zwei Konzessionen: Ladeinfrastruktur und Car-Sharing in Erfurt.
  • Die Ausschreibung ist Teil eines größeren Stadtentwicklungsprojekts mit Fokus auf Mobilitätsstationen.
  • Die genauen Eignungsanforderungen und Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
  • Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Die Landeshauptstadt Erfurt vergibt Konzessionsverträge für den Bau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur (Los 1) sowie für die Errichtung und den Betrieb eines Car-Sharing Angebots (Los 2).

Die Projekte sind Teil eines größeren Stadtentwicklungsprojekts und werden durch Förderprogramme unterstützt. Detaillierte Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents) genügen müssen.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1: Bau und Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur für die öffentliche Nutzung und als Option für die Car-Sharing-Angebote des Loses 2
  • 4. Realisierungszeitraum 5 Pkt.
    Qualität

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme der Ladesäulen(nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 3. Endkundenpreise/Tarifmodelle
    Preis

    Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind ausführlich und plausibel. Es werden zuverlässige Maßnahmen zur Sicherstellung und Vermeidung von Preisexplosionen für Endkunden dargestellt. Diese lassen darauf schließen, dass dauerhaft erschwingliche Preise für Nutzer gewährleistet werden können. Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind grundsätzlich plausibel. Es werden Maßnahmen zur Sicherstellung und Vermeidung von Preisexplosionen für Endkunden dargestellt. Diese lassen darauf schließen, dass angestrebt wird, dauerhaft erschwingliche Preise für Nutzer zu gewährleisten. Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind lückenhaft. Insgesamt erscheint es fraglich, dass dauerhaft erschwingliche Preise für Nutzer gewährleistet werden können.

  • 2. Betriebskonzept
    Qualität

    Es wird zu den Unterpunkten - Planung und Errichtung der Ladesäuleninfrastruktur - Verfügbarkeit und Servicequalität/Entstörungsmanagement - Wartung und Instandhaltung - Service-Hotline - Ökostromstandard/Nachhaltigkeit - Marketing- und Vertriebskonzept ausführlich Stellung genommen. Die Ausführungen sind schlüssig und plausibel und lassen in allen genannten Punkten keine Zweifel an einer zuverlässigen und endkundenfreundlichen Leistungserbringung. Insbesondere der Punkt Ökostromstandard/Nachhaltigkeit lässt auch auf eine klimafreundliche Umsetzung der Leistung schließen.

  • 1. Höhe der Kosten
    Kosten

    a.) Höhe der Kosten für Ladesäulen für die öffentliche Nutzung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Kosten (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Kosten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 3,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Kosten ist plausibel und nachvollziehbar im Angebot darzulegen. b.) Höhe der Kosten für die Ladesäulen für die Carsharing-Angebote: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Kosten (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (25). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Kosten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Kosten ist plausibel und nachvollziehbar im Angebot darzulegen.

Los 2 · Los 2: Errichtung und Betrieb eines Car-Sharing Angebots
  • 4. Realisierungszeitraum 5 Pkt.
    Qualität

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme der Ladesäulen(nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 3. Endkundenpreise/Tarifmodelle
    Preis

    Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind ausführlich und plausibel. Es werden zuverlässige Maßnahmen zur Sicherstellung und Vermeidung von Preisexplosionen für Endkunden dargestellt. Diese lassen darauf schließen, dass dauerhaft erschwing-liche Preise für Nutzer gewährleistet werden können. Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind grundsätzlich plausibel. Es werden Maßnahmen zur Sicherstellung und Vermeidung von Preisexplosionen für Endkunden dargestellt. Diese lassen darauf schließen, dass angestrebt wird, dauerhaft er-schwingliche Preise für Nutzer zu gewährleisten. Die Darstellungen zu den Endkundenpreisen und Tarifmodellen sind lückenhaft. Insgesamt erscheint es fraglich, dass dauerhaft er-schwingliche Preise für Nutzer gewährleistet werden können.

  • 2. Betriebskonzept
    Qualität

    Es wird zu den Unterpunkten - Planung und Errichtung des Car-Sharing Angebots - Verfügbarkeit und Servicequalität/Entstörungsmanagement - Wartung und Instandhaltung - Service-Hotline - Ökostromstandard/Nachhaltigkeit - Marketing- und Vertriebskonzept ausführlich Stellung genommen. Die Ausführungen sind schlüssig und plausibel und lassen in allen genannten Punkten keine Zweifel an einer zuverlässigen und endkundenfreundlichen Leistungserbringung. Insbesondere der Punkt Ökostromstandard/Nachhaltigkeit lässt auch auf eine klimafreundliche Umsetzung der Leistung schließen.

  • 1. Anteil Elektroautos in der Flotte für Erfurt
    Qualität

    Das Angebot mit dem höchsten Anteil an Elektroautos in der Flotte für Erfurt (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (30). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Fahrzeuganteil – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 3 Punkte weniger in der Bewertung.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ============================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben. ============================================================= Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

  • Gesamtjahresumsatz

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024. 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 bzw. 2022, 2023 und 2024 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden eingestuft: Los 1: Bau und Betrieb einer Ladesäuleninfrastruktur in einer Kommune mit ≥ 15.000 Einwohnern Es sind je Los mindestens zwei geeignete Referenzen anzugeben.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ============================================================= - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden eingestuft: Los 2: Errichtung und Betrieb Carsharing-Angebots in einer Kommune mit ≥ 15.000 Einwohnern Es sind je Los mindestens zwei geeignete Referenzen anzugeben. -Zu Los 2: - Bei Carsharinganbietern mit Fahrzeugflotten mit bis zu fünf Fahrzeugen: Bestätigung und Nachweis von mindestens zehn registrierten Fahrberechtigten pro Fahrzeug (vgl. Anlage (zu § 5 Abs. 4 S. 3 CsgG) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (An-lage 1) samt Nachweis als Anlage. - Bei Carsharinganbietern mit Fahrzeugflotten mit mehr als fünf Fahrzeugen: Bestätigung und Nachweis von mindestens 15 registrierten Fahrberechtigten pro Fahrzeug (vgl. Anlage (zu § 5 Abs. 4 S. 3 CsgG) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) samt Nachweis als Anlage. Als Fahrzeugflotte gilt die Gesamtheit der Fahrzeuge des jeweiligen Anbieters in der jeweiligen Gemeinde. Davon ausgenommen sind solche Anbieter, die mit einem entsprechenden Ange-bot erstmalig in der Kommune tätig werden wollen.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents zum Download zur Verfügung. ================================================= HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 3 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben. ============================================================= - Bei Eignungsleihe: • Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ ( Anlage 1) des Bewerbers. • Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. • Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). • Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. - Bei Nachunternehmern: • Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. • Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) des Bewerbers. o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern “vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. ▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder ▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt einzureichen. • Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV). Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Thüringische Vergabegesetz (ThürVgG) ist gemäß des § 1 Abs. 1 nicht auf Konzessionen anwendbar. Das Verfahren wird daher lediglich in Anlehnung an die Regelungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 51 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 190.000 €
Median 562.982 €
Oberes Quartil 833.251 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.07.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 28282 II 24
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Landeshauptstadt Erfurt
Standort Erfurt, Thüringen
Veröffentlicht 15.06.2026
CPV-Codes (6) 51110000 · Installationsdienste
50111100 · Reparatur und Instandhaltung
65320000 · Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
31681500 · Elektrische Ausrüstung
72268000 · IT-Dienstleistungen
34100000 · Transportmittel
(Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Erfurt
Laufzeit 10 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 2.463 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.772 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 1%
KMU-Bieteranteil 70%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landeshauptstadt Erfurt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landeshauptstadt Erfurt · Erfurt

anne.brandenburg@erfurt.de
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