AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts-, Vertretungs- und Sonderreinigung im Polizeipräsidium Nordhessen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
- Frist (Submission)
- 30.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Polizeipräsidium Nordhessen, Güner Weg 33, 34117 Kassel von insgesamt ca. 2.991.345 m² (Vollreinigung ca. 1.399.757 m² , Sichtreinigung ca. 1.591.578 m² ), für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Nord. Ausführung der Vertretungsreinigung (Jahresvollreinigung ca. 104.357 m², Jahressichtreinigung ca. 479.082 m²) der 4 landeseigenen Reinigungskräften in 4 Revieren. Zum weiteren Leistungsumfang gehört zusätzlich: - Reinigung der Rollregale - Reinigung der Ablaufrinnen im Gewahrsam - Desinfizierende Reinigung der Spinde, im Bereich Aufsichtsraum/Tresen im Gewahrsam, Flure inkl. Fliesenspiegel, Boden und Wände - Einsatz eines/r Vorarbeiters/in Mindestanwesenheit 42h/Monat - Reinigung der 24-h Bereiche Zum weiteren Leistungsumfang gehört optional: - Grundreinigung - Reinigung der 14 Hundezwinger und einer Futterküche sowie der Flur dazu - Desinfizierende Reinigung der Fitnessgeräte im Fittnessraum - Vollreinigung der Garage (2.251,03 m²) und Fahrzeugverkehrsflächen (2.233,13 m²)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 28.02.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.