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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Sportgeräte und -ausrüstungen - lose Sportgeräte DIN 18032

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Beschreibung

Lose Sportgeräte wie Steckreck, Spannreck, Steckbarren, Spannstufenbarren, Faustballanlage, Spielsäulenanlage, Volleyballanlage, Handballanlage, Badminton-Netzanlage inkl. Montage von Bodenhülsen mit Kernbohrungen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Kultur & Veranstaltungen

Ausschreibung für die Lieferung und Montage von lose Sportgeräten gemäß DIN 18032, einschließlich Steckreck, Barren, Volleyball- und Handballanlagen.

Die Leistung umfasst auch die Installation von Bodenhülsen, Wandhalterungen und Aufbewahrungswagen. Der Erfüllungsort ist Rosenheim.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Sportgeräte und -ausrüstungen - lose Sportgeräte DIN 18032
  • Preis 100 Pkt.

    (BT-734-Lot) Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 19 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Der Bieter/die Bieterin anzugeben, ob er/sie zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist der Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen. Falls das Unternehmen nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist, die Gewerbeanmeldung. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 1 Mio. Euro Sachschäden 3 Mio. Euro. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er/sie angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) 2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens. 3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter /die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

  • Gesamtjahresumsatz

    Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Erwartet wird die Angabe von 3 geeigneten Referenzen, die in Art und Auftragssumme netto mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Von den vom Bieter/von der Bieterin genannten Referenzen müssen mindestens zwei öffentliche Auftraggeber/-innen sein. Als vergleichbare Referenzen gelten Sportgeräte und -ausrüstungen für Schulsporthallen mit Breitensport. Die Auftragssumme netto des Referenzprojektes pro Jahr soll in etwa der Angebotssumme netto für diese Ausschreibung entsprechen, jedoch mindestens 80 %. Eine Aufsummierung von verschiedenen Kleinaufträgen ist nicht zulässig. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die kürzer als ein Jahr erbracht wurden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter/die Bieterin nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Auftraggeberin eine Überprüfung der Referenzen bei der jeweiligen Ansprechperson vor. Die Auftraggeberin kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Die Anforderung und Darlegung geeigneter vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bewerber/innen. Diese können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort entsprechend vergleichbare Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter/innen sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen die Anforderungen erfüllen und ggf. entsprechend anpassen. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

  • Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)

    Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

  • Nachunternehmer-Anteil

    Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben. Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu benennen. Diese müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zur Eignung und ggfs. dieselben Nachweise wie der Bieter/die Bieterin darlegen. Sie können die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Nimmt der Bieter/die Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Wallenreiter Sportgeräte GmbH & Co. KG
    Zuschlagswert 101.545 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 27.836 €
Median 27.836 €
Oberes Quartil 101.545 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

101.545 €
Geschätzter Wert
ca. 59 % unter Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 21.04.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 0811
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag + Bauauftrag
Schwierigkeit Gering
Veröffentlicht 19.03.2026
CPV-Codes (3) 37420000 · Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
37400000 · Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
45212200 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Rosenheim
Laufzeit 01.09.2026 – 25.03.2027
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 14.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Stadt Rosenheim · Rosenheim

Ø Bieter in der Branche 1.6

Historischer Durchschnitt aus 20.103 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Kultur & Veranstaltungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.050 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -29%
KMU-Bieteranteil 89%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →