AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 15:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d88931a1-bdfa-47ca-920c-cffedbeacbea/

Betrieb einer Schulplattform

Notice-ID: d88931a1-bdfa-47ca-920c-cffedbeacbea · Procedure-ID: 0ab453cb-dcfe-40cb-952c-d63eff844bac

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Betrieb einer Schulplattform: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von IT-Betriebs- und Unterstützungsleistungen für die schulische IT-Infrastruktur der Stadt Freiburg. Die Leistungen umfassen insbesondere den Betrieb des pädagogischen Schulnetzwerks, des Schulverwaltungsnetzes sowie des Netzwerkmanagements an derzeit rund 65 städtischen Schulen unterschiedlicher Schularten. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist zudem die schrittweise Migration der bestehenden Systemlandschaften der Schulen auf eine einheitliche, zentral betriebene Schulplattform einschließlich der hierfür erforderlichen Analyse, Planung, Datenmigration, Integration und Inbetriebnahme. Zum Leistungsumfang gehören darüber hinaus die Integration und Konfiguration von Hard- und Softwarekomponenten. Die Leistungen werden bedarfsorientiert über Einzelabrufe innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).