AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV zollrechtliche Beratung & Software-Implementierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung, München
- Veröffentlicht
- 13.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79111000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 6.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die MPG hat Bedarf an anwaltlicher Beratung im Zollrecht, Unterstützung bei der Imple-mentierung einer Zoll-Software in zollrechtlicher Compliance-Hinsicht und in diesem Zusammenhang anfallenden Management-Consulting-Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") den Auftraggeber bei zollrechtlichen Fragen, in Prüfungen durch das Hauptzollamt berät und rechtlich vertritt. Weiterhin sollen als Element des Compliance-Systems Beratung und Unterstützung bei der - insbesondere auch digitalen - Weiterentwicklung der internen Schulungskonzepte (GV gegenüber den Instituten) gewährleistet werden. Des Weiteren benötigt die MPG Management Consulting-Unterstützung bei der Implementierung einer Zoll-Software und der Entwicklung und Implementierung zollrechtlich und außenwirtschaftsrechtlich konformer Prozesse in den Max-Planck-Instituten und der Generalverwaltung. Bei der Implementierung der Zollsoftware ist auf eine konsistente Abbildung steuer- bzw. zollrechtlicher Vorgaben und Workflows im zentralen Buchhaltungssystem der MPG (SAP z.B. order-to-pay-Prozess; auch mit Blick auf SAP S4/HANA) zu achten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2024
- Ende
- 28.02.2030
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.