AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für Jugend, Schule und Familie Fachdienst Schulen, Schülerbeförderung und BAföG, Schiede 43, 65549 Limburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Jugend, Schule und Familie, Schulen, Schülerbeförderung und BAföG, Limburg
- Veröffentlicht
- 08.11.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60000000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Zuschlagswert
- 398.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Bustransferleistungen zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht, Schuljahr 2025/2026 für den Landkreis Limburg-Weilburg. Die auszuschreibende Beförderungsleistung soll in 60 Lose unterteilt werden. Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E69635388 erhältlich.
Lose
60 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.08.2025
- Ende
- 26.06.2026
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 29.07.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 18.07.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- Avatar GmbH (Wallmerod)
- Dornburg-Reisen GmbH & Co.KG (Dornburg)
- JS Schermuly Bus & Reisen GmbH (Mengerskirchen)
- Medenbach Traffic GmbH (Weilburg)
- Rosemarie Mohr (Weilrod)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).