AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 06:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d8959f4b-7ca1-4d61-9dbf-3a65d3cff811/

B51/B481 Knotenpunkt Warendorfer Straße

Notice-ID: d8959f4b-7ca1-4d61-9dbf-3a65d3cff811 · Procedure-ID: ffab4cec-0091-447b-a3e8-4bfa5035d10f

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld
Veröffentlicht
08.11.2023
Frist (Submission)
14.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233124 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
128.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung der Markierung im Zuge des Neubaus der B 51/B 481 n/L 843 Knotenpunkte Warendorfer Straße im Stadtgebiet der Stadt Münster. Die Deckenbauarbeiten des Neubaus der B 51/B 481 n sind voraussichtlich im März 2024 fertiggestellt. Anschließend ist die Verkehrsfreigabemarkierung entsprechend den Planunterlagen aufzubringen. Im weiteren Verlauf wird die Endgültig Markierung aufgebracht. Im Bereich der L 843 Warendorfer Straße (Knotenpunkte) wird ein Teil der Verkehrsführung geändert. Die vorhandene Markierung wird teilweise durch eine neue Markierung der neuen Verkehrsführung angepasst. Teilweise müssen unterlaufendem Verkehr die Markierungsarbeiten ausgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.02.2024
Ende
27.04.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).