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Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße
Handwerkskammer der Pfalz · Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
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Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus. Auf der Grundlage einer erstellten Machbarkeitsstudie und Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen werden die Planungs- und Überwachungsziele bestimmt. Die stufenweise Beauftragung erfolgt mit - Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1 und 2), - Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (LPh 3 und 4), - Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), - Stufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), - Stufe 5: Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) sowie - Stufe 6: Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Beauftragung der weiteren Stufen 3 bis 6 setzt insbesondere einen positiven Zuwendungsbescheid der Zuwendungsgeber voraus. Das BTZ soll das bestehende Berufsbildungs- und Technologiezentrum Ludwigshafen und das Berufsbildungszentrum Landau ersetzen und an einem Standort zusammengelegen. Das Gebäude soll sich am Ortseingang der Stadt Neustadt a.d. Weinstraße in das Stadtbild einfügen und eine städtebauliche Aufwertung mit Impulscharakter für die Umgebung bilden. Es wird ein zwei- bis dreigeschossiger Neubau mit Werkstätten, Seminarräumen, Verwaltung und Mensa auf insgesamt 12.200m² (NUF) entstehen. Hinzu kommen Lager- und Entsorgungsflächen sowie Freiflächen wie z.B. PKW- und Fahrradstellplätze und Pausenfreiflächen mit einer Fläche von 8.000m² (NUF). Das Zentrum soll die Aus- und Weiterbildung sowie Dienstleistungen in verschiedenen technischen Bereichen ermöglichen und einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Fachkräftemangels leisten, sozusagen ein „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Der Neuba
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung Sektion 5.1.9
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Handwerkskammer der Pfalz sucht einen Generalplaner für die Objektplanung Gebäude (gemäß § 34 HOAI) für den Neubau eines Berufsbildungszentrums.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 5.000.000,- EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 5.000.000, - EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Es ist eine Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Erklärung Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der das Versicherungsunternehmen den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall verbindlich und ohne Vorbehalt zusichert.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen 1. Bewerberbogen. 2. Auszug Handelsregister oder Partnerschaftsregister. 3. Eintragung Architektenliste und Nachweis Berufsbezeichnung Architekt. 4. Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt III.27).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(Wird vom AG eingeholt) Auszug aus Wettbewerbsregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Wettbewerbsregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume – Leistungsbild § 34 HOAI) von durchschnittlich 3.000.000,- EUR netto p.a. in den vorausgegangenen drei Kalenderjahre (2022 bis 2024). Ein darüber hinausgehender Umsatz wird bewertet. Die Vollpunktzahl erhält ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem spezifischen Jahresumsatz von 9.000.000,- EUR.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Drei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Planungs- oder Beratungsanforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aufgrund der besonderen auftragsbezogenen Anforderungen an die Planung und Bauüberwachung für den Neubau eines Berufsbildungs- und Technologiezentrums stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Kriterien ab. a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) mit LPh 2 bis 8, die vollständig im Referenzzeitraum Oktober 2015 bis Oktober 2025 erbracht worden sind (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). b) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) mit anrechenbaren Kosten (KG 300 + KG 400) von mind. netto 20 Mio. EUR. c) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) mit anrechenbaren Kosten (KG 300 + KG 400) von mind. netto 40 Mio. EUR (Zusatzpunkt zu lit. b). d) Referenz umfasst mindestens Honorarzone IV oder entsprechend. e) Referenz umfasst Objektplanung eines Berufsbildungszentrums, einer Berufsschule, Kompetenzzentren oder einer vergleichbaren Einrichtung, f) Referenz umfasst Objektplanung eines Berufsbildungszentrums, einer Berufsschule, Kompetenzzentren oder einer vergleichbaren Einrichtung mit einer Nutzfläche von mind. 7.500 m2 (Zusatzpunkt zu e). g) Referenz umfasst Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers. h) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung). Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Oktober 2015 bis Oktober 2025) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Referenzprojekte eines anderen Planungsbüros (insb. früherer Arbeitgeber) können angegeben werden, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweist, dass eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und seinem Projektteam besteht. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen (siehe HWK 1 Eigenerklärung Referenz 1 bis 3). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der aufgeführten Kriterien gewertet.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte (siehe HWK 2 Eigenerklärung Anzahl Ingenieure). Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet. Mindestanforderung sind 4,0 VZÄ. Die Vollpunktzahl wird mit 10,0 VZÄ erreicht. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 03.11.2025 Änderung Sektion 5.1.9 aktuell
- Frist 03.11.2025 Original-Veröffentlichung
- 07.10.2025 Änderung Sektion 5.1.9
- 06.10.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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