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Los 1: Nachhaltigkeitsreporting (NH-Reporting)
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement · Frankfurt am Main · Hessen · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Nachhaltigkeitsreporting (NH-Reporting)🏆 EY Consulting GmbH · Berlin
- EY Consulting GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: EY Consulting GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU) benötigt Unterstützung für das Nachhaltigkeitsbüro im Bereich NH-Reporting und NH-Kommunikation. Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: - Los 1: Nachhaltigkeitsreporting (NH-Reporting) - Los 2: Nachhaltigkeitskommunikation (NH-Kommunikation) Die beiden Lose werden in zwei getrennten Vergabeverfahren vergeben. Sie können sich nur für eines der beiden Lose oder für beide Lose bewerben. Zum hier zu vergebenden Los 1 "Nachhaltigkeitsreporting": Die Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU) hat sich dazu bekannt, einen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation zu leisten und ihre Prozesse in den Handlungsfeldern Forschung und Transfer, Studium und Lehre sowie Betrieb und Governance nachhaltig auszugestalten. In diesem Rahmen strebt sie ein ganzheitliches, integriertes und prüfungssicheres Nachhaltigkeitsreporting entlang des Whole Institution Approaches an. Verortet ist die Ausführung des Reportings im Nachhaltigkeitsbüro (NHB) der GU, das die Nachhaltigkeitsprozesse an der Universität steuert. Diese Ausschreibung zielt darauf ab, einen Dienstleistenden zu gewinnen, der die GU strategisch und operativ bei dem Aufbau sowie der Umsetzung und Verstetigung des Nachhaltigkeitsreportings unterstützt und die benötigte Expertise einbringt.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der AG führt ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb " gemäß § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durch. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe werden Sie gebeten, bis zum Ablauf der Bewerbungs-/Teilnahmefirst (nur) einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen. Auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Eignung festgestellt. Sodann wird der AG 5 geeignete Bewerber - sofern 5 Bewerber als geeignet eingestuft werden, andernfalls auch entsprechend weniger - zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 5 Bewerber als geeignet eingestuft werden, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach objektiven Kriterien (Auswahlkriterien), siehe hierzu unter Eignungskriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Plausibilität und Qualität des Angebots 40 Pkt.Qualität
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Gesamtpreis 30 Pkt.Preis
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Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Teams 16 Pkt.Qualität
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Mündliche Angebotspräsentation 14 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wir auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EY Consulting GmbH1 Veröffentlichung
- 04.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 332 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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