AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014890) · Abgerufen am 10.10.2026 04:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d8c293b1-949a-417c-a3d5-1cdffc2fa4d3/

Planung des Bahnhofsumfeldes Bahnhalt Lensahn - Generalplanerleistungen

Notice-ID: d8c293b1-949a-417c-a3d5-1cdffc2fa4d3 · Procedure-ID: 511e074a-1756-4e36-bacd-3ec1b54b8b45

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Lensahn, Lensahn
Veröffentlicht
27.02.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Generalplanerleistungen gem. HOAI §§ 34, 39, 43, 47, 51, 55, LPH 1-9/6 einschließlich Besonderer Leistungen Generalplanerleistungen für die Leistungsbilder: Objektplanungen gem. HOAI für Gebäude gem. § 34, Freianlagen gem. § 39, Ingenieurbauwerke gem. § 43 und Verkehrsanlagen gem. § 47, Fachplanungen gem. HOAI für Tragwerksplanung gem. § 51 und Technische Ausrüstung gem. § 55, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 bzw.6 einschließlich Besonderer Leistungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).