AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ev. Fachkrankenhaus für Psychiatrie Neinstedt - Generalplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Evangelische Stiftung Neinstedt, Thale OT Neinstedt
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Evangelische Stiftung Neinstedt beabsichtigt die Erweiterung des Evangelischen Fachkrankenhauses für Psychiatrie "Hildegard von Bingen" in der Stadt Thale OT Neinstedt. Folgende Leistungen sind als Generalplanung erforderlich: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LPH 5-9; - Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LPH 5-9; - Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51, LPH 5-6; - Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55, Anlagengruppen 1-8, LPH 5-9 sowie Besondere Leistungen gem. HOAI 2021 siehe Honorarangebotstabelle in den Teilnahmeunterlagen. Weiterhin erfolgt ein Umplanungsauftrag als zusätzliche besondere Leistung: Der in den Teilnahmeunterlagen beschriebene Entwurfsstand umfasst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 einschließlich. Entsprechend wird der Hauptauftrag über die Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 erteilt. Zusätzlich ist eine Umplanung der Vorbefassung in den LPH 2-4 einschließlich aufgrund funktionaler/organisatorischer Änderungen notwendig. Der Änderungsumfang ist in den beigefügten Unterlagen dargestellt. Für diese zusätzlich zu beauftragenden Umplanungen ist in den jeweiligen LPH 2-4 in der Anlage A der Honorarangebotstabelle (Besondere und Zusätzliche Leistungen) jeweils ein pauschaler Honoraransatz eigenständig zu kalkulieren.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 34 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.