AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d8d62ce1-a32e-4005-bb69-b55d05883e0a/

Küchentechnische Anlagen, Kühlzellen

Notice-ID: d8d62ce1-a32e-4005-bb69-b55d05883e0a · Procedure-ID: 1f546b48-083c-4ef8-86c4-44582171ee6c

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Wetzlar, Wetzlar
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45213210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Baumaßnahme Umbau des Freibades Domblick zu einem Naturfreibad soll auch ein Gastronomiegebäude in Holzrahmenbauweise für die allgemeine, ganzjährige Nutzung entstehen. Der Hochbau findet zeitgleich zum Bau des Freibades statt und hat Schnittpunkte in Bezug auf Wassertechnik und Außenanlagen. Das Gastronomiegebäude soll einen Restaurantbereich für externe Gäste und außerdem einen Kioskbereich zur Bedienung der Freibadgäste beherbergen. Eine NK/TK-Kühlzellenkombination bestehend aus fünf Kühlräumen für Fleisch, Fisch, Getränke, Gemüse und Tiefkühlkost soll in den dafür vorgesehenen Raum geliefert und an vorgegebene Schnittstellen angeschlossen werden inkl. Inbetriebnahme, Einweisung und Wartung innerhalb der ersten vier Jahre nach Fertigstellung.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Emmerich GmbH Thüringen
Vertragsabschluss
15.12.2025
Zuschlagsentscheidung
19.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).